Das „Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“ wurde am 20.7.2017 vom Bundespräsidenten unterzeichnet und am 28.7.17 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Am Tag nach der Verkündigung im Bundesgesetzblatt tritt es in Kraft.
Damit gelten u.a. verschärfte Regelungen im Umgang mit so genannten „Gefährdern“, ein bis zu 10-tägiger Ausreisegewahrsam, unangekündigte Überraschungsabschiebungen nach mehr als einjährig geduldetem Aufenthalt und verschärfte Residenzpflicht (nach Vorwurf, nicht an der eigenen Abschiebung mitzuwirken), Handy-Durchsuchungen im BAMF, eine verlängerte Unterbringung in Erstaufnahmeeinrichtungen, eine Prüfregelung bei so genannten missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennungen, Meldepflichten für Behörden bei Reisen von Flüchtlingen ins Herkunftsland.
Die Stellungnahme von Pro Asyl mit Links zu anderen Kommentaren hier.
Hau-ab-Gesetz tritt in Kraft

Foto: Grunert
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