Das Land NRW hat gemeinsam mit den Landesjugendämtern eine Handreichung zum Umgang mit Unbegleiteten Minderjährigen Flüchtlingen herausgegeben, an deren Erstellung auch eine Kollegin der GGUA Flüchtlingshilfe mitgearbeitet hat.
Im folgenden der Informationstext des Landesjugendministeriums, auf dessen Internetseite die Broschüre und weitere Informationen abrufbar sind:
Der Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen ist geprägt durch das Spannungsfeld zwischen dem Kinder- und Jugendhilferecht auf der einen und dem Aufenthalts- und Asylrecht auf der anderen Seite. Diesem Spannungsfeld wird in Nordrhein-Westfalen Rechnung getragen. Im Rahmen eines regelmäßig stattfindenden Fachgespräches werden spezifische Problem und Lösungsmöglichkeiten erörtert. Ein Ergebnis dieser Fachgespräche war die gemeinsame Erarbeitung einer Handreichung zum Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen.
In gemeinsamer Herausgeberschaft des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport, des Ministeriums für Inneres und Kommunales, des Landschaftsverbandes Rheinland - Landesjugendamt Rheinland und des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe - Landesjugendamt Westfalen liegt diese Handreichung nun vor.
Sie soll den Akteuren vor Ort helfen, das beschriebene Spannungsfeld zu verringern. Der besonderen Schutzbedürftigkeit unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge soll damit angemessen Rechnung getragen werden. Hierzu wurde zwischen allen Beteiligten vereinbart, dass zunächst die Jugendhilfe aktiv wird, um dann auch eine sachgerechte Antwort auf die sich stellenden Fragen aus aufenthalts- und asylrechtlicher Sicht zu finden. Mit der Handreichung wird zudem die komplexe Rechtslage aufbereitet und bestehende Unsicherheiten abgebaut. Die Handreichung berücksichtigt die gesetzlichen Grundlagen bis zum 31.03.2013. Die dazugehörige Materialsammlung wird laufend ergänzt und aktualisiert.
Handreichung zum Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in NRW (PDF, 2,2 MB)