Handlungsempfehlungen des BMI im Umgang mit Dublin-Fällen und Duldungen

Meldung des Hessischen Flüchtlingsrats

Das BMI hat im April „Handlungsempfehlungen“ zum Umgang mit Flüchtlingen im Dublin-Verfahren an die Bundesländer herausgegeben. Darin vertritt das BMI die Auffassung, dass erstens den Betroffenen keine Duldung erteilt werden solle, sobald der Dublin-Bescheid ergangen ist, und zweitens auch keine „statusdokumentierende Bescheinigung“ ausgestellt werden solle.
Am liebsten hätte es das BMI, wenn die Ausländerbehörden den Leuten die Gestattungen ungültig stempeln würden und sie ihnen belassen, damit sie sich damit (und mit dem Dublin-Bescheid, den die Betroffenen anscheinend immer mitschleppen sollen) der Polizei gegenüber ausweisen können.

Gleichwohl wird den Ländern die Möglichkeit eingeräumt, den Betroffenen zusätzlich eine „Dublin-Verfahrensbescheinigung“ auszustellen, diese sei jedoch ein „rein informatorisches Schreiben ohne Regelungscharakter, das ausschließlich den Verfahrensstand beschreibt.“

Was das BMI schreibt, ist allerdings bis auf Weiteres lediglich die Meinung des BMI und hat keinerlei Gesetzescharakter. Es werden sich wahrscheinlich viele Ausländerbehörden daran halten, wir hatten ja auch in Hessen schon seit längerer Zeit die Tendenz, dass Leuten im Dublin-Verfahren keine Papiere mehr ausgestellt werden. Diese Entwicklung ist natürlich für die Betroffenen fatal und bring Probleme bei Personenkontrollen etc. mit sich. Trotzdem kann man sich dagegen vor Gericht wehren, Gerichte sind einzig an Recht und Gesetz (und v.a. auch an Europarecht) gebunden, nicht aber an Handlungsempfehlungen des BMI.

Ein diesbezüglich erfreuliches Urteil (siehe RN 19) hat der VGH München in einer neueren Entscheidung vom 21. Mail 2025 getroffen, er schreibt, dass Personen im Dublinverfahren bis zum Ablauf der Überstellungsfrist im Status der Gestattung verbleiben und dies mit dem höherrangigen Europarecht begründet.

Ob es sinnvoll sein kann, bestimmte Musterverfahren (und wenn ja welche) zu führen, sollten die Beratungsstellen am besten mit ihren Dachverbänden absprechen.

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