GESUNDHEITSVERSORGUNG: Münster beschließt Einführung des "Bremer Modells"

Der Rat der Stadt Münster hat am Mittwoch (10. Dezember) nahezu einstimmig beschlossen, das "Bremer Modell" für die Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen einzuführen. Das heißt: Grundleistungsbeziehende nach §§ 3 / 4 / 6 AsylbLG werden eine Gesundheitskarte einer Gesetzlichen Krankenkasse erhalten, mit der sie ohne Krankenschein und in der Regel ohne vorherige Genehmigung zum Arzt oder ins Krankenhaus gehen können.

Münster ist damit voraussichtlich eine der ersten Kommunen in NRW, die das "Bremer Modell" einführen wird.

Der im Rat über alle Parteigrenzen hinweg angenommene Antrag, der gemeinsam von SPD, Grünen, Linken und Piraten/ÖDP eingebracht worden ist, findet sich hier: https://www.stadt-muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004038124&voselect=9515.

Er kann als Grundlage dienen, auch in anderen Kommunen und Bundesländern die Gesundheitsversorgung für AsylbLG-Beziehende zu verbessern. Dies ist umso wichtiger, als die Große Koalition aus CDU, SPD und CSU im Bundestag aus ideologischen Gründen beschlossen hat, die diskriminierenden und ausgrenzenden (und für die Kommunen teuren) Regelungen des AsylbLG beizubehalten. Im Bundesrat haben dem bekanntlich auch die Grünen zugestimmt.

Weitere Informationen zum "Bremer Modell" gibt es hier:
http://www.gesundheitsamt.bremen.de/sixcms/media.php/13/3_GBE_Gesundheitsversorgung_Asylsuchender.pdf
http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/asylblg/Bremer_Modell_Medizin_AsylbLG.pdf