Gesetzliche Änderungen im AsylbLG zur Bezahlkarte

Die Regierungsmehrheit hat sich am vergangenen Wochenende auf gesetzliche Änderungen im AsylbLG zur Einführung der Bezahlkarte geeinigt. Schon morgen (11.4.) sollen diese im Bundestag abschließend verabschiedet werden. Die Gesetzesänderung wird als Beschlussempfehlung des Sozialausschusses an das „Datenübermittlungsvorschriften-Anpassungsgesetz“ angehängt (BT-Drucksache 20/11006, Art.15, ab S.79).

Hier eine Übersichtstabelle mit den Änderungen im Vergleich zum aktuellen Recht (inhaltlich relevante Änderungen gelb markiert) sowie anschließend die geplanten Änderungen im Fließtext, inklusive der Gesetzesbegründung (Änderungen gelb markiert).

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