Morgen, am 8. November 2023 nehmen die Ausschüsse des Bundesrates ihre Beratungen zum sogenannten „Rückführungsverbesserungsgesetz“ auf.
Die Bundesregierung hat das Vorhaben als besonders eilbedürftig eingestuft und will es noch vor Weihnachten 2023 im Bundestag beschließen lassen.
Der Gesetzentwurf stößt auf massive Kritik. Hier übermittele ich die heutige gemeinsame Kritik des Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein e.V., des Komitees für Grundrechte und Demokratie e.V. und des Abschiebungsreporting NRW.

