GEAS und Ukraine

Geplante Gesetzesänderungen im AsylbLG

Die Bundesregierung plant, das AsylbLG durch mehrere Gesetzesänderungen an verschiedenen Stellen und zu unterschiedlichen Zeitpunkten zu ändern. Diese sind
– das „Leistungsrechtsanpassungsgesetz“, mit dem ab 1. April 2025 eingereiste Geflüchtete aus der Ukraine künftig Leistungen nach AsylbLG statt nach SGB II erhalten sollen,
– das „GEAS-Anpassungsgesetz“, u.a. mit weitreichenden Internierungs- und Inhaftierungsmöglichkeiten und parallelen Leistungskürzungen, mit Ausweitungen der Leistungsausschlüsse in Fällen von Sekundärflucht sowie mit neuen Kürzungstatbeständen als erzieherische Maßnahme zur Erzwingung von Wohlverhalten – Regierungsentwurf hier
– das „GEAS-Anpassungsfolgengesetz“, mit dem zumindest Minderjährige im Asylverfahren ab Juli 2026 eine menschenrechtskonforme Gesundheitsversorgung und eine Gesundheitskarte bekommen werden – Regierungsentwurf hier

Es fällt schwer, den Überblick zu behalten und damit eine fundierte Einschätzung zu diesen Vorhaben vornehmen zu können. Daher hier zumindest für das AsylbLG die geplanten Änderungen farblich gekennzeichnet im Fließtext.

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