Für den heutigen „Flüchtlingsgipfel“, bei dem es vor allem um Geld des Bundes bzw. der Länder und Kommen geht, gäbe es eine ziemlich einfache Lösung: die Abschaffung des AsylbLG. Es wäre nicht nur symbolisch attraktiv, zum runden Geburtstag im 30. Jahr seines Bestehens dieses strukturell rassistische und in weiten Teilen verfassungswidrige Gesetz endlich abzuschaffen – Stichwort: Bürokratieabbau. Auch finanziell wäre damit die Sache klar: Die Betroffenen werden ins SGB II eingegliedert, es kann im besten Falle gesellschaftliche Teilhabe gefördert werden, die Menschen haben eine Krankenversicherung, die ihren Namen verdient, und der Bund trägt, wie bei allen anderen Leistungsberechtigten im SGB II, die ganz überwiegenden Kosten. Natürlich müssten parallel die Arbeitsverbote gestrichen werden, damit auch eine ausländerrechtliche Erwerbsfähigkeit gegeben wäre – aber das ist ja ohnehin im Ampel-Koalitionsvertrag vereinbart. Alles ganz einfach also, eine Win-Win-Situation.
Dass von den Ländern und Kommunen dieser elegante Lösungsvorschlag nicht zu vernehmen ist, verwundert schon. Stattdessen fordern sie Kopfpauschalen, alle möglichen Gesetzesverschärfungen und Grenzkontrollen. Dass aber auch die sozialdemokratisch geführte Bundesregierung sich stattdessen mit reaktionären Vorschlägen zur weiteren Entrechtung der ohnehin schon Entrechteten überschlägt – von Internierungslagern an der europäischen Außengrenze bis zu Bundesabschiebelagern im Inland, von weiteren „Sicheren Herkunftsstaaten“ bis zur Erleichterung des Eindringens in die Wohnung für überfallartige Abschiebungen – das ist erbärmlich.