„Fachkräfteeinwanderungsgesetz“ und „Gesetz über die Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung“

Neue Entwürfe des Bundeskabinetts

Foto: Grunert

Es gibt nun zwei Gesetzentwürfe (im November 2018 war es noch einer), die vom Bundeskabinett beschlossen wurden und dem Bundestag wohl so zur Abstimmung vorgelegt werden sollen. Es handelt sich dabei um die Entwürfe vom 18.12.2018 zum „Fachkräfteeinwanderungsgesetz“ und zum „Gesetz über die Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung“. Diese Gesetze sind Artikelgesetze, die Änderungen in bestehenden Gesetzen vorsehen. Sollte der Bundestag den Gesetzentwürfen zustimmen, dann werden die Änderungen, die für das Aufenthaltsgesetz vorgesehen sind – das betrifft u.a. die Ausbildungsduldung und die Beschäftigungsduldung – am 01.01.2020 in Kraft treten.


Einige Veränderungen gegenüber dem ersten Entwurf aus November 2018 seien hier erwähnt:

  • Bereits die Einleitung eines Dublin-Verfahrens wird als „konkrete Maßnahme zur Aufenthaltsbeendigung“ gewertet und führt dazu, dass grundsätzlich in diesen Fällen keine Ausbildungsduldung erteilt werden kann.
  • Ein Beschäftigungsverbot für Menschen aus sog. „sicheren Herkunftsstaaten“ greift nicht bei unbegleiteten Flüchtlingen, wenn die Rücknahme eines Asylantrags oder der Verzicht darauf aus Interesse des Kindeswohls geschah.
  • Die Ausbildungsduldung kann „in Fällen offensichtlichen Missbrauchs“ versagt werden. Diese Formulierung ersetzt die sehr weit auslegbare Formulierung „in Ausnahmefällen“.
  • Für Alleinerziehende ist eine Erleichterung gegenüber dem Gesetzentwurf von November in soweit vorgenommen worden, dass sie lediglich mindestens 20 Stunden die Woche arbeiten müssen statt mindestens 35.