Das BMI hat ab 1. März 2024 geltende Anwendungshinweise zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz 2.0 veröffentlicht, s. hier.
Darin setzt sich das BMI auch ausführlich mit der Frage des Spurwechsels nach Rücknahme des Asylantrags gem. §10 Abs.3 AufenthG auseinander.
Hier eine Fassung, in der die Änderungen im Vergleich zur bisherigen Version kenntlich gemacht sind.
Daher haben wir unsere Arbeitshilfe zum Spurwechsel aktualisiert, s. hier.

