Der Ratsbeschluss der EU zur Verlängerung des vorübergehenden Schutzes um ein weiteres Jahr bis 4. März 2028 ist am 4. August 2026 veröffentlicht worden.
Der Schutz soll demnach aber für Personen ausgeschlossen sein, die
– ab dem 5. August 2026 neu eingereist sind und
– die ihre „militärischen Pflichten“ nicht eingehalten haben.
Damit ist gemeint: Ab dem 5. August 2026 eingereiste oder künftig neu einreisende Männer zwischen 23 und 60 Jahren müssen ggfs. nachweisen, dass sie ihren „militärischen Pflichten“ nachgekommen sind bzw. davon befreit wurden und somit rechtmäßig ausreisen durften. In Erwägungsgrund 18 heißt es dazu:
„In diesem Zusammenhang würde entweder der rechtmäßige Grenzübertritt beim Verlassen des Hoheitsgebiets der Ukraine oder ein Ausreisestempel im Reisepass einen Nachweis für eine solche Berechtigung darstellen. In Fällen, in denen eine solche rechtmäßige Ausreise nicht bestätigt werden kann, sollte die betreffende Person, um vorübergehenden Schutz in Anspruch nehmen zu können, verpflichtet sein, den Behörden des Mitgliedstaats ein leicht überprüfbares amtliches Dokument in Papierform oder elektronischer Form – etwa in der Anwendung „Reserv+“ – vorzulegen, mit dem die Befreiung dieser Person von den militärischen Pflichten oder die Einhaltung dieser Pflichten bestätigt wird. Die Person, die vorübergehenden Schutz beantragt, sollte die Beweislast tragen.“
Für Männer, die bereits vor dem 5. August 2026 in Deutschland waren und den vorübergehenden Schutz beanspruchen konnten, gilt diese zusätzliche Voraussetzung nicht. Das gilt auch dann, wenn die Person zwar am 4. August 2026 in Deutschland war, aber noch nicht den Aufenthaltstitel nach §24 AufenthG erhalten hatte. Denn: „Das Recht von Personen auf vorübergehenden Schutz ist unmittelbar gegeben, sobald der Rat das Bestehen eines Massenzustroms von Vertriebenen festgestellt hat.“ (Erwägungsgrund 18)
Die „Operativen Leitlinien“ der EU-Kommission zum vorübergehenden Schutz sollen nun überarbeitet werden. Zudem ist davon auszugehen, dass auch das BMI eine Aktualisierung seiner Anwendungshinweise zum vorübergehenden Schutz aktualisieren wird. Unserer Kenntnis nach ist das noch nicht geschehen.

