Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht IV

nach einem Foto von Henning Schacht

Heute wurde ein geänderter Entwurf zum zweiten „Hau-Ab-Gesetz“ veröffentlicht, das euphemistisch als „Geordnete Rückkehr-Gesetz“ bezeichnet wird. Es soll am 17. April im Kabinett verabschiedet und dann bis zur Sommerpause vom Bundestag verabschiedet werden.

Kernpunkte sind nach schnellem Überfliegen (und ohne Anspruch auf Vollständigkeit und Korrektheit) unter anderem:

  • Die Einführung einer neuen „Sub-Duldung“ nach § 60b AufenthG für „Personen mit ungeklärter Identität“, wenn sie sehr umfangreiche Pflichten zur Passbeschaffung und Identitätsklärung nicht erfüllen. Mit dieser Unter-Duldung besteht ein Arbeitsverbot, und die Zeiten damit werden nicht angerechnet z.B. für die Wartezeit für § 25a oder b, für BAB oder BAföG, für die Wartezeiten der neuen Beschäftigungs- oder Ausbildungsduldung usw. Es handelt sich somit um ein Instrument der nahezu vollständigen Entrechtung und Integrationsverhinderung.
  • Drastische Ausweitung der Abschiebungshaft / Ausreisegewahrsam
  • Weitere und stark ausgeweitete Sanktionstatbestände im AsylbLG. So soll eine vollständige Leistungskürzung (auf null!) eingeführt werden für Personen, die vollziehbar ausreisepflichtig ohne Duldung sind und einen Aufenthaltsstatus in einem anderen EU-Staat haben. Diese sollen nur noch „Überbrückungsleistungen“ für normalerweise zwei Wochen erhalten – eine Regelung, die es im Sozialleistungsausschluss für bestimmte EU-Bürger*innen in ähnlicher Form bereits gibt. Spätestens hier ist der Begriff des „gesetzlich vorgesehenen Aushungerns“ zutreffend.
  • Die Mitteilung von „Informationen zum konkreten Ablauf einer Abschiebung“, insbesondere eines Abschiebungstermins oder eines Termins zur Botschaftsvorführung, soll für Behörden-Mitarbeiter*innen als „Geheimnisträger*innen“ strafbar im Sinne eines „Geheimnisverrats“ werden. Damit könnte auch die Beihilfe zu diesem „Geheimnisverrat“ durch andere strafbar sein – wenn etwa nicht-öffentliche Stellen die Informationen weiter geben.