Am 1.11.1993 trat das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in Kraft. Mit seinen diskriminierenden und entwürdigenden Restriktionen dient es einzig dem politischen Ziel der Abschreckung von Schutzsuchenden. Anlässlich des 30-jährigen Bestehens dieses unsäglichen Sondergesetzes fordert der Flüchtlingsrat NRW im Rahmen der Kampagne „Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen!“ dessen Aufhebung und ruft zur Teilnahme an bundesweiten Aktionstagen vom 28.10. bis 1.11.2023 auf. Von der nordrhein-westfälischen Landesregierung erwarten wir, dass sie sich gegenüber dem Bund für die Abschaffung des AsylbLG einsetzt und auch unter den bestehenden Regelungen für eine möglichst bedarfsgerechte Versorgung von Schutzsuchenden sorgt.
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