Gemeinsam mit über 200 weiteren Organisationen fordert der Flüchtlingsrat NRW die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG), das vor 30 Jahren im Zuge des sog. Asylkompromisses als Abschreckungsinstrument eingeführt wurde. Die harschen Restriktionen des Gesetzes machen selbst vor dem lebenswichtigen Bereich der Gesundheit nicht Halt. Auch unter den geltenden Regelungen muss die Landesregierung für eine adäquate Gesundheitsversorgung von Asylsuchenden sorgen. Dazu muss sie zum einen die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) in allen Kommunen NRWs voranbringen und zum anderen die medizinische Versorgungslage in der Landesunterbringung dringend verbessern.
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