Zu den besonders gravierenden und auf eine Abschreckungswirkung zielenden Restriktionen des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) zählt es, dass der notwendige Bedarf von Schutzsuchenden in Landesunterkünften mittels Sachleistungen gedeckt wird. Der Flüchtlingsrat NRW kritisiert dieses entmündigende Prinzip und fordert bedürfnisgerechte Leistungen für Flüchtlinge. So sollte die Landesregierung ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag einlösen, eine schnelle Verteilung auf die Kommunen vorzunehmen, in denen durch die weitgehende Gewährung von Geldleistungen zumindest ein selbstbestimmteres Leben möglich ist.
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