Basierend auf der langjährigen Erfahrung in der Arbeit in den WIR-Netzwerken sowie den Vorgängerprogrammen zur beruflichen Integration von Geflüchteten haben die Autor*innen in diesem Papier Empfehlungen für Ländererlasse zu §§ 25a und b AufenthG verfasst. Die meisten Empfehlungen beruhen auf bereits bestehenden Regelungen in denBundesländern und obergerichtlichen Entscheidungen.
Schon in der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen nach §§ 25a und b AufenthG in der Praxis sehr unterschiedlich gehandhabt wird. Um der Intention des Gesetzgebers nachzukommen und imSinne einer einheitlichen Praxis sind nach Ansicht der Autor*innen die folgenden Punkte klarzustellen.
DIe Empfehlungen sind auf der Seite des IBS Thüringen zu finden

