Ein Ausflug über die Grenze bedeutet Abschiebung nach Afghanistan

Pressemitteilung des Bayerischen Flüchtlingsrats

In der Nacht vom 25.8.2026 fand erneut eine Sammelabschiebung vom Flughafen Leipzig/Halle nach Kabul statt. Damit scheint die Bundesregierung zumindest einen monatlichen Rhythmus der Abschiebungen durchsetzen zu wollen – in enger Kooperation mit dem Taliban-Regime.

Dem Bayerischen Flüchtlingsrat sind in Bayern aktuell acht Personen bekannt, die sich in Bayern in Abschiebungshaft befinden. Bei dreien liegen Straftaten vor. Bei fünf Personen sind keine Straftaten bekannt. Sie gehören damit zu den ersten Betroffenen des neuen Kurses der Bundesregierung, Abschiebungen ins Afghanistan unter der Terrorherrschaft der Taliban auch auf Menschen auszuweiten, die keine Straftaten begangen haben.

Es ist derzeit noch nicht bekannt, welche der fünf Personen ohne Straftaten aus bayerischen Abschiebungshafteinrichtungen in der vergangenen Nacht nach Afghanistan abgeschoben wurden. Der Haftbeschluss gegen eine dieser Personen endet jedoch am 28. August. Daher besteht die Möglichkeit, dass sie zu den Betroffenen der Abschiebung gehört.

Für die anderen Inhaftierten wird sich die teilweise bereits unverhältnismäßig lange Haftsituation mit der Ungewissheit, wann die Abschiebung erfolgen wird, um weitere Wochen verlängern.

Eine brisante Gemeinsamkeit der fünf Personen ohne Straftaten: Alle sind sie aus verschiedenen Gründen in ein Nachbarland Deutschlands gefahren. Bei der Rückfahrt wurden sie von der Bundespolizei kontrolliert, festgenommen und, nach einem Antrag auf Abschiebehaft beim Amtsgericht, inhaftiert.

Damit beansprucht die Bundespolizei eine neue Rolle für sich, und auch die Bundesgrenze erfährt einen Bedeutungszuwachs, der im Europa nach Schengen nicht vorgesehen ist. In diesen Fällen wurden die Abschiebungen also nicht durch die zuständigen Ausländerbehörden geplant, sondern die Bundespolizei sieht durch den Zugriff die Gelegenheit diese Maßnahme einzuleiten. Weitgehend unauffällig lebende und teilweise sogar sehr gut integrierte afghanische Geflüchtete werden so allein durch einen Grenzübertritt zu Kandidaten für eine Abschiebung in ein von einem Terrorregime beherrschtes Land.

„Den Betroffenen ist in der Mehrzahl vermutlich nicht einmal bewusst, dass sie mit einer Duldung Deutschland nicht verlassen dürfen, nicht einmal zum Eisessen in Salzburg. Kurz mal über die Grenze, dann Abschiebung nach Kabul: für die Betroffenen, aber auch für den Bayerischen Flüchtlingsrat ist das eine bizarre Unverhältnismäßigkeit und ein Beispiel für eine moralisch enthemmte Abschiebepolitik “, so Stephan Dünnwald, Sprecher des Bayerischen Flüchtlingsrats.

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