Am 16. Januar 2026 hat das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration einen dreimonatigen Abschiebestopp für den Iran für das Geltungsgebiet Nordrhein-Westfalen erlassen. Diese landesrechtliche Regelung gilt zunächst bis 15. April 2026. Nach dem Beginn von Großprotesten im Iran Ende Dezember 2025 begann das Regime diese brutal niederzuschlagen. Das Time-Magazin berichtete zuletzt von möglicherweise bis zu 30.000 ermordeten Menschen an nur zwei Wochentagen. Die Menschenrechtsorganisationen amnesty international und Human Rights Watch berichten über tausende Getötete, willkürliche Massenfestnahmen, das Verschwindenlassen von Personen sowie die systematische Einschüchterung von Angehörigen. Seit mehreren Wochen ist das Internet im Iran weitgehend abgeschaltet und die Kommunikation nach außen stark einschränkt. Am vergangenen Wochenende gingen rund 18.000 Menschen in der Landeshauptstadt Düsseldorf aus Protest gegen das iranische Regime auf die Straße.
Bereits von Oktober 2022 bis Ende 2023 galt in Nordrhein-Westfalen ein Abschiebestopp für den Iran. Im Herbst 2022 hatten die Fraktionen von CDU, SPD, Grünen und FDP zudem im Landtag gemeinsam einen Entschließungsantrag verabschiedet und ihre Solidarität mit der iranischen Freiheitsbewegung bekundet. Bundesweit gab es zuletzt nicht viele Abschiebungen in den Iran, jedoch waren tausende Menschen davon potentiell bedroht. 14 Abschiebungen waren es 2024, 11 Abschiebungen im 1. Halbjahr 2025. Dem Abschiebungsreporting NRW wurde 2025 eine Abschiebung aus Nordrhein-Westfalen in den Iran konkret bekannt. Regelmäßig wird in den Medien von drohenden Abschiebungen in den Iran berichtet, so zuletzt etwa in Düsseldorf, in Remscheid, im Kreis Siegen-Wittgenstein, in Hückeswagen oder im Rhein-Erft-Kreis. Im Sommer 2022 war die Abschiebung eines verheirateten iranischen Christen aus dem Kreis Viersen erst auf dem Weg zum Flughafen gestoppt worden.
Trotz der eklatant schlechten Menschenrechtssituation lag die Schutzquote für iranische Geflüchtete bei den inhaltlich vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geprüften Verfahren im Jahr 2025 bei nur 27 Prozent. Eine Folge ist, dass bundesweit tausende Menschen mit iranischer Staatsangehörigkeit formal ausreisepflichtig sind und maximal über eine Duldung verfügen. Zum 31. Juli 2025 betraf dies bundesweit 7.402 Menschen. Die Folgen können unter anderem die Verhängung von Arbeitsverboten oder Leistungskürzungen sein, wenn den Betroffenen vorgeworfen wird, nicht hinreichend an ihrer eigenen Abschiebung mitzuwirken.
Der Abschiebestopp ist ein wichtiger Schritt. Darüber hinaus sollten aber auch alle verhängten Arbeitsverbote, Leistungskürzungen oder erteilten Duldungen light (nach §60b Aufenthaltsgesetz) von den nordrhein-westfälischen Ausländerbehörden und Sozialämtern von Amts wegen sofort aufgehoben werden. Nur so bekommen die betroffenen Menschen eine rasche Perspektive auf ein Bleiberecht.
Außerdem enthält der neue Abschiebestopp gravierende Ausnahmen. Der Düsseldorfer Rechtsanwalt Marcel Keienborg hat in einem Blogbeitrag darauf hingewiesen, dass schon eine Vorstrafe wegen Fahrens ohne Fahrschein grundsätzlich zum Ausschluss vom Abschiebestopp führen kann. Dies liegt an dem pauschalen Verweis auf §54 Aufenthaltsgesetz in dem Erlass, der Ausweisungsinteressen definiert. Dies unterscheidet den Abschiebestopp auch von der nordrhein-westfälischen Abschiebestopp-Regelung vom November 2022. Damals bestand nur eine Ausnahme bei schwereren Straftaten. So zeigt sich, dass die bundesweit dominante innenpolitische Debatte über den Abbau von Flüchtlingsrechten immer weiter das Schutzrecht von Menschen beeinträchtigt. Dazu lässt sich seitens des Abschiebungsreporting NRW nur festhalten, dass das Folterverbot und das Recht auf Leben absolut sind. Abschiebungen aus Nordrhein-Westfalen in den Iran müssen daher ausnahmslos unterbleiben. Auch Planungen dergleichen dürfen nicht erfolgen.
Beim Flüchtlingsrat NRW e.V. kann nachgelesen werden, wie die Regelungen zum Iran in anderen Bundesländern getroffen worden sind. Manche Bundesländer haben bereits vor Nordrhein-Westfalen Abschiebestopps erlassen, manche haben bisher keine Maßnahmen getroffen. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte in einer Fragestunde im Bundestag am 14. Januar 2026 einen bundesweiten Abschiebestopp für den Iran abgelehnt.

