Die Umsetzung der Bezahlkarte für AsylbLG-Berechtigte ist in den einzelnen Bundesländern recht unterschiedlich. Mittlerweile gibt es aus vielen Bundesländern Erlasse, die die jeweilige Handhabung regeln. In dieser Tabelle habe ich versucht, aufgrund der bislang zugänglichen Informationen eine Übersicht dazu zu erstellen.
Ich würde mich sehr über Rückmeldungen freuen, wenn ihr mir Rückmeldungen geben würdet, falls etwas falsch ist oder fehlt oder ihr weitergehende Informationen, z.B. zu neuen Erlassen, habt. Zu beachten ist dabei, dass in einigen Bundesländern die landeseinheitliche Umsetzung der Bezahlkarte zwar schon vorbereitet, aber (jedenfalls in den Kommunen) in der Praxis noch nicht umgesetzt wird (z.B. Niedersachsen, Schleswig-Holstein).