Die Lehren von Auschwitz: Das Versprechen von Schutz und Rechtsstaatlichkeit

Kommentar des Flüchtlingsrats Niedersachsen

Am 27. Januar vor genau 80 Jahren haben Soldaten der Roten Armee die Gefangenen im Konzentrationslager von Auschwitz befreit, wo mehr als eine Million Menschen von den Nazis ermordet wurden. In Erinnerung an diese und weitere Opfer des Faschismus gelobten die Väter und Mütter des Grundgesetzes: Nie wieder soll die staatliche Gewalt in Deutschland Menschen ihrer Würde berauben. Und nie wieder sollen diejenigen, die aus ihrem Land flüchten müssen, vor verschlossenen Grenzen stehen.

Aus Anlass des Holocaust-Gedenktags, der als Tag der Befreiung begangen wird, appelliert der Flüchtlingsrat Niedersachsen an die politischen Parteien, diese Lehren auch in der aktuellen politischen Praxis hochzuhalten: Das Versprechen auf Schutz vor Verfolgung, das Recht auf ein individuelles Asylverfahren und das Versprechen auf Rechtsstaatlichkeit – auch im Umgang mit Nichtdeutschen – drohen in der politischen Debatte mehr und mehr in Vergessenheit zu geraten. Seit einem dreiviertel Jahr erleben wir eine sich aufschaukelnde, in der Sprache immer hemmungslosere, entgrenzte Debatte, wie wir sie in Deutschland seit der Diskussion um das Asylrecht in den Jahren 1992 bis 1994 nicht mehr kannten, in der auch von demokratischen Parteien Grund- und Menschenrechte in Frage gestellt und „Notstandsmaßnahmen“ zur Begründung eines Verstoßes gegen europäische Rechtsnormen angekündigt werden.

In Reaktion auf den Mordanschlag von Aschaffenburg fordert CDU-Chef Merz ein „faktisches Einreiseverbot“ für alle Menschen ohne gültige Einreisepapiere, ausdrücklich auch für Personen mit Schutzanspruch. Deutschland müsse „von seinem Recht auf Vorrang des nationalen Rechts“ Gebrauch machen. Ausreisepflichtige Personen sollten „nicht mehr auf freien Fuß gesetzt werden“, straffällig gewordene Personen sollten unbefristet inhaftiert werden, bis diese bereit wären, freiwillig auszureisen oder die „zwangsweise Abschiebung gelingt“.
CDU und CSU wollen Asylverfahren in Drittstaaten durchführen und den Schutz von Verfolgten auf andere Staaten abschieben. Ihre Devise lautet: Grenzen dicht und möglichst viele Menschen wieder rauswerfen. Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland fordert die CDU die Ausrufung eines übergesetzlichen, „nationalen Notstands“, um sich über eine bestehende Rechtslage und verbindliche Gerichtsurteile hinwegzusetzen. Solche populistische Stimmungsmache, die sich um Grundgesetz und Völkerrecht nicht schert, ist nicht mehr weit weg von der kriminellen Gesetzlosigkeit des österreichischen FPÖ-Vorsitzenden Herbert Kickl, der auf den Einwand, eine Nichtannahme von Asylanträgen nach einer Regierungsaufnahme sei doch völkerrechtswidrig, entgegnete: „Wir würden es einfach machen.“

weiterlesen

Kontakt

GGUA Flüchtlingshilfe
Hafenstraße 3–5 (2. Etage)
48153 Münster

Email: info(at)ggua.de
Telefon: 0251 / 14486-0
Fax:       0251 / 14486-10

Unsere Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag
9–12:30 Uhr
Montag und Donnerstag
14–18 Uhr