Auf Bundes- und Landesebene wird die Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete vorbereitet. Eine schon beschlossene Gesetzesänderung sieht vor, dass die Länder und Kommunen Bezahlkarten für Geflüchtete einführen können, aber nicht müssen. Als Akteur*innen aus dem Sozialwesen und der Zivilgesellschaft treten wir ein für Chan- cengleichheit und Selbstbestimmung, für den Schutz, die Rechte und für Teilhabe der Geflüchteten, fördern dies etwa durch Beratung, Patenschaften, Aktivitäten zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft.
Fast alle Geflüchteten in Münster verfügen über ein Bankkonto. Dies bietet die einfachste, günstigste und beste Form der finanziellen Teilhabe. Eine zusätzliche Bezahlkarte ist daher nicht nur überflüssig, sondern kontraproduktiv. Bezahlkarten führen zu Entrechtung von Geflüchteten, schränken die Selbstbestimmung ein, erschweren Integration und Teilhabe und sind verwaltungsaufwändig und teuer.
Daher lehnen wir die Einführung einer Bezahlkarte in Münster ab.
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