Aus der Präambel:
Wir ordnen Migration und fördern Integration. Dafür schützen wir unsere Staatsgrenzen und entscheiden selbst, wer in unser Land kommt, wer bleiben darf und wer unser Land wieder verlassen muss. Als alternde Gesellschaft sind wir auf Zuwanderung angewiesen. Deshalb verbessern wir legale Wege der geordneten Zuwanderung in den Arbeitsmarkt und stärken die Rahmenbedingungen für gelingende Integration. (S.2)
Aus dem Kapitel „Arbeit und Soziales“:
Ergänzend braucht Deutschland qualifizierte Einwanderung. Die Demografie, gerade in den neuen Bundesländern, stellt den Arbeitsmarkt vor besonders große Herausforderungen. Gemeinsam mit den Ländern, Kommunen und den Sozialpartnern werden wir sachgerechte Instrumente zur Unterstützung schaffen. Es gilt, bürokratische Hürden einzureißen, etwa durch eine konsequente Digitalisierung sowie die Zentralisierung der Prozesse und eine beschleunigte Anerkennung der Berufsqualifikationen. Dafür schaffen wir, unter Mitwirkung der Bundesagentur für Arbeit, eine digitale Agentur für Fachkräfteeinwanderung – „Work-and-stay-Agentur“ – mit einer zentralen IT-Plattform als einheitliche Ansprechpartnerin für ausländische Fachkräfte. Die Agentur bündelt und beschleunigt unter anderem alle Prozesse der Erwerbsmigration und der Anerkennung von Berufs- und Studienabschlüssen und verzahnt diese mit den Strukturen in den Ländern. Wir erleichtern die Prozesse durch eine bessere Arbeitgeberbeteiligung. Wir setzen uns für einheitliche Anerkennungsverfahren innerhalb von acht Wochen ein. Eine ad-hoc-Arbeitsgruppe von Bund und Ländern wird zeitnah Maßnahmen zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren und Prozesse entwickeln und vorschlagen, wie die Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen (ZAB) in Struktur und Organisation angepasst und gegebenenfalls unterstützt wird. Wir werden die Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung für Personen mit ausländischen Berufsqualifikationen bei der Bundesagentur für Arbeit verstetigen. Wir wollen, dass Absolventinnen und Absolventen aus Drittstaaten, die in Deutschland eine Ausbildung oder ein Studium abgeschlossen haben, bei uns bleiben und hier arbeiten. (S.14)
Wir wollen im Rahmen der Erwerbsmigration Arbeitnehmerrechte schützen sowie Missbrauch konsequent bekämpfen. Wir wollen ein bedarfsgerechtes Angebot an Berufssprachkursen auf Dauer absichern und in der Fläche ausbauen. Hürden für Flüchtlinge bei der Beschäftigungsaufnahme werden wir abbauen und Arbeitsverbote auf maximal drei Monate reduzieren. Dies gilt nicht für Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten, Dublin-Fälle oder Personen, die das Asylrecht offenkundig missbrauchen. Wir werden die schnelle und nachhaltige Integration Geflüchteter in den Arbeitsmarkt mit einer Verbindung aus früherer Arbeitserfahrung, berufsbegleitendem Spracherwerb und berufsbegleitender Weiterbildung/Qualifizierung dauerhaft voranbringen. (S.14/15)
Das Beratungsangebot „Faire Mobilität“ wird gestärkt und finanziell angemessen ausgestattet. Auch auf EU-Ebene unterstützen wir den Aufbau eines EU-weiten Beratungsnetzwerks. Wir unterstützen einen elektronischen Europäischen Sozialversicherungsausweis mit digitaler EU-Identität (EUDI-Wallet). Die Entsendemeldung in der EU wollen wir durch die Reform der eDeclaration technisch erleichtern und streben eine Bündelung mit dem sogenannten A1-Verfahren an. Künftig sollen alle den Schwerbehinderten- und Rentenausweis sowie die A1-Bescheinigung digital und sicher mit sich führen können. Eine europäische Arbeitslosenversicherung lehnen wir ab. (S.16)
Die Anreize, in die Sozialsysteme einzuwandern, müssen deutlich reduziert werden. Großangelegter Sozialleistungsmissbrauch im Inland sowie durch im Ausland lebende Menschen muss beendet werden. Einen vollständigen Datenaustausch zwischen Sozial-, Finanz- und Sicherheitsbehörden werden wir ermöglichen. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit wollen wir weiter stärken und so härter gegen diejenigen vorgehen, die illegale Beschäftigung betreiben oder schwarzarbeiten. Mit einer besseren digitalen Vernetzung wollen wir Kontrollen möglichst bürokratiearm und effektiv gestalten. Das Friseurgewerbe ist in den Katalog der Branchen im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz aufzunehmen. (S.17)
Aus dem Kapitel „Recht“:
Wir werden missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen wirksam unterbinden. (S.91)
Das vollständige Kapitel „Migration“:
Deutschland ist ein weltoffenes Land und wird es auch bleiben. Wir stehen zu unserer humanitären Verantwortung. Das Grundrecht auf Asyl bleibt unangetastet. Wir wollen Integration ermöglichen. Wir wollen ein einwanderungsfreundliches Land bleiben und eine qualifizierte Einwanderung in unseren Arbeitsmarkt attraktiv machen. Deutschland schlägt dabei einen anderen, konsequenteren Kurs in der Migrationspolitik ein. Die Anreize, in die Sozialsysteme einzuwandern, müssen deutlich reduziert werden. Wir werden Migration ordnen und steuern und die irreguläre Migration wirksam zurückdrängen. Deshalb werden wir unter anderem das Ziel der „Begrenzung“ der Migration zusätzlich zur „Steuerung“ wieder ausdrücklich in das Aufenthaltsgesetz aufnehmen. Dadurch werden wir auch unsere Kommunen entlasten. (S.92ff)
Legale Zugangswege
Freiwillige Aufnahmeprogramme beenden: Wir werden freiwillige Bundesaufnahmeprogramme soweit wie möglich beenden (zum Beispiel Afghanistan) und keine neuen Programme auflegen.
Familiennachzug aussetzen: Wir setzen den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten befristet für zwei Jahre aus. Härtefälle bleiben hiervon unberührt. Danach prüfen wir, ob eine weitere Aussetzung der zuletzt gültigen Kontingentlösung im Rahmen der Migrationslage notwendig und möglich ist.
Migrationsabkommen: Zudem werden wir verstärkt Migrationsabkommen abschließen, um legale Zuwanderung zu steuernund die Rücknahmebereitschaft sicherzustellen. Wir werden die Zahl der Migrations- bzw. Rückführungsabkommen mit den relevanten Herkunftsstaaten fortlaufend erweitern.
Westbalkan-Regelung begrenzen: Reguläre Migration nach Deutschland im Rahmen der sogenannten Westbalkan-Regelung werden wir auf 25.000 Personen pro Jahr begrenzen.
Begrenzung der Migration
Zurückweisung an den Staatsgrenzen: Wir werden in Abstimmung mit unseren europäischen Nachbarn Zurückweisungen an den gemeinsamen Grenzen auch bei Asylgesuchen vornehmen. Wir wollen alle rechtsstaatlichen Maßnahmen ergreifen, um die irreguläre Migration zu reduzieren. Die Grenzkontrollen zu allen deutschen Grenzen sind fortzusetzen bis zu einem funktionierenden Außengrenzschutz und der Erfüllung der bestehenden Dublin- und GEAS-Regelungen durch die Europäische Gemeinschaft. Deshalb werden wir die europäische Grenzschutzagentur Frontex beim Grenzschutz und bei Rückführungen stärken.
Liste der sicheren Herkunftsstaaten erweitern: Wir werden die Liste der sicheren Herkunftsstaaten erweitern und dazu auch die Möglichkeiten der GEAS-Reform ausschöpfen. Wir beginnen mit der Einstufung von Algerien, Indien, Marokko und Tunesien. Eine entsprechende Einstufung weiterer sicherer Herkunftsstaaten prüfen wir fortlaufend. Insbesondere Staaten, deren Anerkennungsquote seit mindestens fünf Jahren unter fünf Prozent liegt, werden als sichere Herkunftsstaaten eingestuft. Dabei wollen wir insbesondere die Einstufung sicherer Herkunftsstaaten durch Rechtsverordnung der Bundesregierung ermöglichen.
GEAS-Reform umsetzen: Wir werden GEAS noch in diesem Jahr ins nationale Recht umsetzen und es auf europäischer Ebene weiterentwickeln.
Verbindungselement: Auf europäischer Ebene ergreifen wir mit Blick auf Debatten um das Konzept der sicheren Drittstaaten eine Initiative zur Streichung des Verbindungselements, um Rückführungen und Verbringungen zu ermöglichen.
Ausweisung und Rückführung
Ausweisung: Wir haben in den letzten Jahren in Deutschland schwer erträgliche Taten und Äußerungen zur Kenntnis nehmen müssen, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt erheblich belastet oder gar beschädigt haben und deshalb auch zu gesetzlichen Änderungen auch im Ausweisungsrecht geführt haben. Wer den Aufenthalt in Deutschland missbraucht, indem er hier nicht unerheblich straffällig wird oder gewalttätige Stellvertreterkonflikte auf deutschem Boden austrägt, dessen Aufenthalt muss beendet werden. Künftig muss daher gelten: Bei schweren Straftaten führt die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe zu einer Regelausweisung. Dies gilt insbesondere bei Straftaten gegen Leib und Leben, gegen die sexuelle Selbstbestimmung, bei Volksverhetzung, bei antisemitisch motivierten Straftaten sowie bei Widerstand und einem tätlichen Angriff gegen Vollstreckungsbeamte. Wir prüfen Änderungsbedarf bei Ausweisung auch bei öffentlicher Aufforderung zur Abschaffung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
Rückführungsoffensive starten und Herkunftsländer in die Pflicht nehmen: Abgelehnte Asylbewerber müssen unser Land wieder verlassen. Wir wollen die freiwillige Rückkehr besser unterstützen, indem wir Anreize und die Rückkehrberatung stärken. Wenn dies nicht freiwillig geschieht, muss die Ausreisepflicht staatlich durchgesetzt werden. Dies erfolgt mit einem kohärenten Ansatz der Bundesregierung, um mit allen Politikfeldern eine bessere Kooperationsbereitschaft der Herkunftsländer zu erreichen, einschließlich der Visa-Vergabe, Entwicklungszusammenarbeit, Wirtschafts- und Handelsbeziehungen. Die Bundesregierung wird umfassende gesetzliche Regelungen erarbeiten, um die Zahl der Rückführungen zu steigern. Dabei nehmen wir auch die Sekundärmigration in den Blick. Den verpflichtend beigestellten Rechtsbeistand vor der Durchsetzung der Abschiebung schaffen wir dabei ab. Die Bundespolizei soll die Kompetenz erhalten, für ausreisepflichtige Ausländer vorübergehende Haft oder Ausreisegewahrsam zu beantragen, um ihre Abschiebung sicherzustellen. Wir wollen eine Möglichkeit für einen dauerhaften Ausreisearrest für ausreisepflichtige Gefährder und Täter schwerer Straftaten nach Haftverbüßung schaffen, bis die freiwillige Ausreise oder Abschiebung erfolgt. Wir werden zudem alle Möglichkeiten ausschöpfen, um die Kapazitäten für die Abschiebehaft deutlich zu erhöhen und dafür sorgen, die Möglichkeiten für Haft und Gewahrsam praxisnäher auszugestalten. Die Möglichkeiten zur Aberkennung des Schutzstatus bei Straftätern wollen wir konsequenter anwenden. Der Bund soll die Länder auch weiterhin bei der Beschaffung von Reisepapieren und der Umsetzung von Rückführungen unterstützen und diese Unterstützung weiter ausbauen. Wir zentralisieren beim Bund die Zuständigkeit für die Durchführung aller Überstellungen nach der Dublin- beziehungsweise der Asyl-Migrationsmanagementverordnung und steigern so deren Anzahl. Wir prüfen gemeinsam mit den Ländern die Einrichtung von durch den Bund betriebenen Bundesausreisezentren mit dem Ziel der Beschleunigung von Ausreisen. Flugunternehmen werden wir zur Beförderung bei Rückführungen verpflichten. Nach Afghanistan und Syrien werden wir abschieben – beginnend mit Straftätern und Gefährdern.
Leistungen für Ausreisepflichtige: Wir sorgen für eine konsequente Umsetzung der bestehenden Anspruchseinschränkungen im Leistungsrecht.
Integration fördern: Deutschland als Einwanderungsland ist geprägt von Menschen unterschiedlicher Herkunft. Wir wollen den sozialen Zusammenhalt stärken. Dabei kommt ehrenamtlichen Organisationen und Initiativen von Menschen mit Einwanderungsgeschichte eine besondere Rolle zu, da sie Brücken bauen und den Zugang zu gesellschaftlichen Angeboten erleichtern. Integration muss weiterhin gefördert, aber intensiver als bisher eingefordert werden. Durch effiziente und zielgerichtete Angebote wollen wir bessere Startchancen für Bleibeberechtigte schaffen. Die Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte (MBE) wird fortgeführt und auskömmlich finanziert. Ergänzend verbessern wir die Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen bei der Integration. Wir wollen mehr in Integration investieren, Integrationskurse fortsetzen, die Sprach-Kitas wieder einführen, das Startchancen-Programm fortsetzen und auf Kitas ausweiten. Damit sorgen wir für eine Integration von Anfang an. Eine verpflichtende Integrationsvereinbarung soll künftig Rechte und Pflichten definieren. Die Integrationsvereinbarungen erwerbsloser Schutzberechtigter sollen konkrete Schritte zur Arbeitsmarktintegration (insbesondere Aufnahme einer integrativen Tätigkeit oder Ausbildung) enthalten. Dafür sollen sie sich auch an den bestehenden und gegebenenfalls neu zu schaffenden Instrumenten des SGB II orientieren. Die Wohnsitzregelung entwickeln wir fort. Wir wollen zum einen geflüchtete Frauen besser vor Gewalt schützen. Für Opfer häuslicher Gewalt wollen wir Erleichterungen bei Residenzpflicht und Wohnsitzauflage schaffen. Zum anderen werden wir die übrigen Ausnahmetatbestände reduzieren, damit die Wohnsitzregelung wieder zur Regel wird und nicht die Ausnahme bleibt. Der Bund wird die Länder und darüber die Kommunen weiterhin bei der Unterbringung von Asylsuchenden finanziell unterstützen.
Bleiberechte: Für geduldete Ausländer, die gut integriert sind, die über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen und durch ein bestehendes, sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis seit zwölf Monaten ihren Lebensunterhalt überwiegend sichern, deren Identität geklärt ist, die nicht straffällig geworden sind (analog §60d Absatz 1 Nr.7 Aufenthaltsgesetz) und die sich zum 31.12.2024 seit mindestens vier Jahren ununterbrochen in Deutschland aufgehalten haben sowie die Voraussetzungen von §§25a, b Aufenthaltsgesetz noch nicht erfüllen, werden wir einen befristeten Aufenthaltstitel schaffen. Die weitere Ausgestaltung bleibt dem Gesetzgebungsverfahren vorbehalten. Die Regelung tritt zum 31.12.2027 außer Kraft.
Beschleunigen, digitalisieren und entlasten:
Beschleunigung von Asylverfahren, insbesondere von Gerichtsverfahren
Wir werden die Digitalisierung der Migrationsverwaltung gemeinsam mit den Ländern mit Nachdruck fortführen, das Ausländerzentralregister ausbauen und den Datenaustausch verbessern. Ein Gesetz zur Weiterentwicklung der Digitalisierung der Migrationsverwaltung werden wir zügig umsetzen. Wir wollen insbesondere das Aufenthaltsgesetz redaktionell überarbeiten und entbürokratisieren, um die Rechtsanwendung für alle zu vereinfachen. Wir setzen auf eine deutliche Beschleunigung der Asylverfahren – sowohl beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als auch bei verwaltungsgerichtlichen Verfahren. Dabei werden wir auch die Rechtsmittelzüge in den Blick nehmen und ermöglichen die Einrichtung von besonderen Verwaltungsgerichten für Asylrechtssachen. Aus dem „Amtsermittlungsgrundsatz“ muss im Asylrecht der „Beibringungsgrundsatz“ werden. Nach einer Ausweisung oder einer Abschiebung soll grundsätzlich ein Einreise- und Aufenthaltsverbot angeordnet werden.
Unabhängige Asylverfahrensberatung: Die behördenunabhängige Asylverfahrensberatung werden wir ergebnisoffen evaluieren.
Staatsangehörigkeitsrecht: Wir schaffen die „Turboeinbürgerung“ nach drei Jahren ab. Darüber hinaus halten wir an der Reform des Staatsbürgerschaftsrecht fest.
Rechtskreiswechsel: Flüchtlinge mit Aufenthaltsrecht nach der Massenzustrom-Richtlinie, die nach dem 01.04.2025 eingereist sind, sollen wieder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, sofern sie bedürftig sind. Die Bedürftigkeit muss durch konsequente und bundesweit einheitliche Vermögensprüfungen nachgewiesen werden. Der Bund wird die hierdurch bei den Ländern und Kommunen entstehenden Mehrkosten tragen.
Aus dem Kapitel „Familie / Demokratie“:
Mit Sorge sehen wir das Erstarken des Extremismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit als Angriffe auf unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt und auf das friedliche und respektvolle Miteinander. Wir sind überzeugt, dass wir verstärkt in die Wehrhaftigkeit unserer Demokratie investieren müssen. Wir unterstreichen die Bedeutung gemeinnütziger Organisationen, engagierter Vereine und zivilgesellschaftlicher Akteure als zentrale Säulen unserer Gesellschaft. Die Unterstützung von Projekten zur demokratischen Teilhabe durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ setzen wir fort. Wir werden eine unabhängige Überprüfung dieses Programms in Bezug auf Zielerreichung und Wirkung veranlassen. Auf Basis der Ergebnisse prüfen wir weitere Maßnahmen für rechtssichere, altersunabhängige Arbeit gegen Extremismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit. Wir stellen weiterhin die Verfassungstreue geförderter Projekte sicher. (S.104)
Antidiskriminierungsstelle des Bundes: Die Arbeit der Antidiskriminierungsstelle wird fortgesetzt. Wir werden den Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus aufbauend auf einer wissenschaftsbasierten Rassismus-Definition neu auflegen, um Rassismus in seinen verschiedenen Erscheinungsformen zu bekämpfen. (S.104)
Psychosoziale Zentren: Auch als Beitrag zu mehr Sicherheit und Integration unterstützen wir weiter die Psychosozialen Zentren. (S.105)
Interessant ist: Anders als noch im Sondierungspapier fehlen Aussagen zur Bezahlkarte, der Begriff taucht in der pdf-Durchsuchungsfunktion nicht auf. Stattdessen (wenn auch in einem anderen Kapitel, nämlich „Digitalisierung“) eine Formulierung, die man wunderbar gegen die Bezahlkarte nutzen kann:
Wir stellen sicher, dass jeder weiterhin selbst entscheiden kann, wie er bei Geschäften des Alltags bezahlt. Das Bargeld als gängige Zahlungsform erhalten wir. Wir setzen uns für echte Wahlfreiheit im Zahlungsverkehr ein und wollen, dass grundsätzlich Bargeld und mindestens eine digitale Zahlungsoption schrittweise angeboten werden sollen. (S.49)

