Chancen-Aufenthaltsrecht

BMI-Anwendungshinweise und andere Materialien

Heute ist das Gesetz zum „Chancen-Aufenthaltsrecht“ im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden, damit tritt das Gesetz morgen (31.12. 2022) in Kraft. Bereits am 28.12. ist das „Gesetz zur Beschleunigung von Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren“ im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden, so dass dieses am 1. Januar 2023 in Kraft treten wird.

Es gibt bereits eine ganze Reihe Materialien zu den kommenden Neuregelungen beim „Chancen-Aufenthaltsrecht“ und den anderen Bleiberechtsregelungen:
– Das BMI hat am 23. Dezember 2022 Anwendungshinweise zum „Chancen-Aufenthaltsrecht“ herausgegeben.
– Außerdem hat das BMI ein Merkblatt für Inhaber*innen der neuen Aufenthaltserlaubnis nach §104c AufenthG veröffentlicht. Darin sind Hinweise zu den Anforderungen an den späteren Übergang in §25a/b (z.B. Lebensunterhaltssicherung, Sprachkenntnisse usw.) enthalten.
– Die Diakonie Deutschland hat erste Arbeitshilfen zu den geänderten Bleiberechtsregelungen für die Beratungspraxis erstellt:
Erste Hinweise für die Beratungspraxis zum Chancen-Aufenthaltsrecht und zu den geänderten Bleiberechtsregelungen in §25a und §25b AufenthG
Checkliste §25a
Checkliste §25b
Checkliste zum Chancenaufenthaltsrecht (§104c)
– Eine Darstellung der im AufenthG geänderten Paragrafen im Fließtext gibt es hier von Kirsten Eichler von der GGUA.

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