Der Deutsche Bundestag hat im Jahr 2023 einstimmig die Verbrechen an der ezidischen Bevölkerung im Jahr 2014 als Völkermord anerkannt. Zugleich verpflichtete sich das Parlament ausdrücklich, „sich mit Nachdruck zum Schutz êzîdischen Lebens in Deutschland und ihrer Menschenrechte weltweit einzusetzen.“
Zu den Unterstützern des damaligen Beschlusses gehörten auch Friedrich Merz und Alexander Dobrindt. Vor diesem Hintergrund wiegt es schwer, dass aktuelle Entscheidungen der Bundesregierung hinter diesen Zusagen zurückbleiben.
Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat mit den Stimmen aller demokratischen Fraktionen ein Schutzprogramm für in Nordrhein-Westfalen lebende Ezid*innen aus dem Nordirak beschlossen, welches die Zustimmung des Bundesinnenministers Alexander Dobrindt erfordert.
Das Bundesinnenministerium hat dem Land Nordrhein-Westfalen jedoch schriftlich mitgeteilt, dass eine entsprechende Zustimmung derzeit nicht erteilt wird.
Vergleichbare Initiativen wurden auch in Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz abgelehnt. Anstatt den zugesagten Schutz umzusetzen, wird in Kauf genommen, dass Überlebende des Genozids weiterhin erheblichen Gefahren für Leib und Leben im Nordirak ausgesetzt sind.
Zum Hintergrund der Situation:
Ezid*innen sind eine religiöse Minderheit, deren Siedlungsschwerpunkt im Nordirak liegt. Ihre Geschichte ist von wiederholter Verfolgung geprägt und erreichte 2014 mit dem Genozid durch die Terrororganisation „Islamischer Staat“ einen grausamen Höhepunkt. Tausende Menschen wurden ermordet, verschleppt, zwangsrekrutiert oder versklavt; Hunderttausende zur Flucht gezwungen. Sexualisierte Gewalt wurde systematisch als Kriegswaffe eingesetzt.
Trotz des formalen Endes der Herrschaft des sogenannten IS bleibt die Lage der Ezid*innen im Nordirak weiterhin prekär. Die Sicherheitslage ist instabil und vielerorts lebensgefährlich. Der Wiederaufbau der Region Sindschar kommt nur schleppend voran, während ein Großteil der Bevölkerung unter schwierigen Bedingungen in überfüllten Flüchtlingslagern lebt.
Vor diesem Hintergrund ist die Rückführung ezidischer Schutzsuchender in diese Region aus Sicht der Unterzeichnenden weiterhin höchst problematisch und humanitär nicht vertretbar. Eine bundeseinheitliche Lösung zum Schutz der Betroffenen ist dringend erforderlich.

