Bund und Länder setzen momentan viele Hebel in Bewegung, die soziale und aufenthaltsrechtliche Exklusion von EU-Bürger*innen auf den unterschiedlichsten Ebenen voranzutreiben. Es gibt drei offizielle Papiere, die auf bedrohliche Weise zeigen, wohin der Weg gehen soll. Joachim Krauß von der BAG Wohnungslosenhilfe hat dazu auf verfassungsblog.de eine hervorragende Analyse geschrieben: „Zwei-Klassen-Freizügigkeit - Wie Deutschland sozialrechtliche Verantwortung externalisiert.“ (Verfassungsblog vom 12. Februar 2026).
Welche Vorschläge liegen da auf dem Tisch? Worauf müssen wir uns einstellen?
- Die Arbeits- und Sozialminister*innenkonferenz hat (auf Initiative der rot-grün regierten Länder Hamburg und Niedersachsen) im November 2025 unter anderem gefordert, die Rückkehr wirtschaftlich inaktiver EU-Bürger*innen zu forcieren, dafür „Rücknahmeabkommen“ mit EU-Staaten abzuschließen und auch verstärkt Abschiebungen von EU-Bürger*innen durchzuführen. Die Minister*innen verwenden dafür in der Überschrift den Begriff „(Re-)Integration“ – und nehmen eine sprachliche und gedankliche Nähe zum rechtsextremen Kampfbegriff „Remigration“ zumindest billigend in Kauf. Außerdem wollen die Minister*innen die Axt an einen Kern der EU-Sozialregelungen, nämlich das Territorialprinzip, legen: Das Herkunftsländer statt des Wohnsitzlands soll nach ihrem Willen zuständig sein für Sozialleistungen nicht erwerbstätiger Unionsbürger*innen. Auf ähnliche Weise versucht man schon länger den Zugang zu existenzsichernden Leistungen zu verweigern. Das Argument ist dabei gedanklich: Das kannst du nur im Herkunftsland in Anspruch nehmen, das ist zuständig und wir nicht. Die Ausreise wird zu einer Selbsthilfeobliegenheit zurechtgebogen; https://www.asmkonline.de/documents/externes-ergebnisprotokoll-der-102.-asmk-2025.pdf (S. 28).
- Die Sozialstaatskommission der Bundesregierung empfiehlt, den Anspruch auf Sozialleistungen bzw. das Recht auf Freizügigkeit für EU-Bürger*innen von einer „vollzeitnahen bzw. Vollzeitbeschäftigung“ abhängig zu machen. Dies widerspricht der bisherigen Rechtslage und EuGH-Rechtsprechung diametral und hätte zur Folge, dass Menschen in prekären Teilzeitjobs sozial vollständig entrechtet würden. https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Soziales/Modernisierung-Sozialstaat/abschlussbericht-sozialstaatskommission.pdf?__blob=publicationFile&v=1 (S. 22) Ins gleiche Horn posaunt ganz aktuell CDU-Generalsekretär Linnemann: „Es gibt Menschen, die hier fünf bis zehn Stunden (pro Woche) arbeiten und mit Bürgergeld aufstocken. So entsteht ein System, in dem legal Sozialleistungen abgegriffen werden. Damit muss Schluss sein.“ Es ist naheliegend, dass er damit vor allem EU-Bürger*innen meint. Er bringt das in das Framing, den rechtmäßigen Bezug von Leistungen zu delegitimieren und als „Abgreifen“ zu kriminalisieren.
- Der Bundesrat hat auf Initiative des schwarz-grün regierten NRW einen Zehn-Punkte-Plan beschlossen, den er getreu des ebenso altbekannten wie falschen Narrativs „Bekämpfung von Sozialleistungsmissbrauchs“ nennt. Mit dem Beschluss will der Bundesrat die Axt an die Kernbestandteile der europäischen Freizügigkeit legen: Gleichbehandlung, Diskriminierungsverbot, Freizügigkeitsrecht. Besonders perfide ist dabei, dass der Bundesrat offensiv das Märchen des „Sozialbetrugs“ bzw. „Sozialmissbrauchs“ und der „kriminellen Banden“ erzählt und es mit dem Kampfbegriff „Schrottimmobilien“ verknüpft. Von Armut betroffene Menschen, die Opfer von Ausbeutungsstrukturen werden zu „Kriminellen“ umgelabelt, die Inanspruchnahme von Rechtsansprüchen wird zu einem Verbrechen umgedeutet, die Verweigerung sozialer Rechte – so die Erzählung – erfolge gleichsam zum Schutz der Betroffenen. Der Bundesrat fordert konkret unter anderem einen Anspruch auf Sozialleistungen erst, wenn man zwölf Monate gearbeitet hat. Auch die unzulässige Indexierung des Kindergelds wird wieder aus dem Wandschrank geholt. Zu dem Bundesratsbeschluss gibt es lediglich eine kritische Protokollnotiz (S. 54) von Aminata Touré, Integrationsministerin des ebenfalls schwarz-grün regierten Schleswig-Holstein: „Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Maßnahmen, die bei den eigentlichen Tätern ansetzen und die verhältnismäßig, rechtlich klar und integrationspolitisch hilfreich sind. Diese Maßnahmen dürfen jedoch nicht zu einer Einschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit und der Gleichbehandlung innerhalb der EU führen.“https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2025/0501-0600/527-25(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1
Es ist mehr als besorgniserregend, dass der migrations- und sozialstaatsfeindliche Diskurs sich nun zunehmend auch auf die Rechte von EU-Bürger*innen niederschlägt. Falls die Forderungen in Gesetzesform gegossen werden sollten, wird dies die Verelendung und letztlich soziale Vertreibung von EU-Bürger*innen massiv verstärken. Darunter hätten in erster Linie besonders schutzbedürftige Personen zu leiden, die nicht in vollem Umfang oder nicht immer ihre Arbeitskraft verwerten können oder die der Erbarmungslosigkeit der prekären Arbeitsmarktsektoren ausgeliefert sind. Besonders krass ist, dass diese Exklusionsforderungen nun nicht mehr nur aus der Innenpolitik kommen, sondern auch von der Sozialpolitik aufgestellt werden.
Und selbst, wenn die Forderungen nicht zu Gesetzesänderungen führen werden, tragen sie doch zu einer radikalisierten gesellschaftlichen Stimmung bei, die eine maximal restriktive Entscheidungspraxis in Behörden gleichsam als Schutzmaßnahme legitimiert.

