Integrationskurse in Münster massiv bedroht: Interessierte werden nicht mehr zugelassen

Pressemitteilung der GGUA Flüchtlingshilfe e.V.

Pressemitteilung vom 12.02.2026

In Münster werden viele Menschen keinen Sprachkurs mehr machen können. Nach einer Entscheidung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge werden in diesem Jahr keine Genehmigungen für den freiwilligen Besuch des Integrationskurses mehr erteilt. Dies betrifft über 40 Prozent der Menschen, die einen Integrationskurs besuchen wollen. Das sind insbesondere Asylsuchende, Geflüchtete aus der Ukraine und EU-Bürger*innen sowie Menschen mit Aufenthaltserlaubnis wegen Abschiebungsverbot. Die GGUA Flüchtlingshilfe kritisiert diesen Beschluss scharf: „Das Bundesinnenministerium sabotiert mit dieser Entscheidung den Erwerb von Deutschkenntnissen und gefährdet die gesellschaftliche und soziale Teilhabe ganzer Bevölkerungsgruppen. Das frühzeitige Erlernen der deutschen Sprache ist Voraussetzung für fast alles, vor allem für Ausbildung oder Arbeit. Für die Betroffenen und die Sprachkursträger aber auch für unsere ganze Stadt ist es eine Katastrophe, wenn motivierte Menschen gezielt daran gehindert werden, die Sprache zu lernen.“

Die GGUA fordert die münsterschen Bundestagsabgeordneten nachdrücklich auf, sich dafür einzusetzen, dass das Bundesinnenministerium diese Entscheidung korrigiert. Eine freiwillige Teilnahme am Integrationskurs muss weiterhin möglich sein, wie es das Gesetz auch vorsieht: „Es liegt im Interesse der Stadt Münster, dass Menschen die deutsche Sprache lernen können.“ Außerdem sollten nun die Ausländerbehörde, das Sozialamt und das Jobcenter verstärkt Menschen zum Sprachkurs zulassen oder verpflichten. Denn dies ist nun der einzige Weg, in manchen Fällen doch noch einen Integrationskurs machen zu können.

Zum Hintergrund: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat vor wenigen Tagen allen Sprachkursträgern in Deutschland mitgeteilt, dass es keine Zulassungen mehr nach § 44 Abs. 4 AufenthG erteilen wird. Dieser Paragraf regelt die freiwillige Teilnahme am Integrationskurs und ist vor allem für Geflüchtete aus der Ukraine, für Asylsuchende und EU-Bürger*innen wichtig, wenn sie keine Leistungen vom Jobcenter oder Sozialamt beziehen. Laut der letzten offiziellen Statistik waren im 1. Halbjahr 2025 in Münster 649 Personen für einen Integrationskurs zugelassen worden, auf das ganze Jahr gerechnet waren es demnach etwa 1.300. Ein großer Anteil davon (auf Bundesebene 44 Prozent) ist auf freiwilliger Basis zugelassen worden. Genau diese Möglichkeit fällt jetzt nach der Entscheidung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge weg.

Hier gibt es weiterführende Informationen: https://www.ggua.de/aktuelles/einzelansicht/integrationskurse-fast-jeder-zweite-ist-bedroht/

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