Behördliche Verpflichtungen aus dem GEAS

Neue Checkliste von Equal Rights Beyond Borders

Ständig wird darüber geredet, was Schutzsuchende tun müssen, welche Mitwirkungspflichten sie (gerade unter dem neuen GEAS) haben und was passiert, wenn sie sich nicht daran halten. Doch welche Verpflichtungen treffen eigentlich die beteiligten Behörden? Damit haben sich Equal Rights Beyond Borders näher beschäftigt und eine Checkliste für die Praxis mit dem Titel „Behördliche Verpflichtungen aus dem GEAS und nationalem Recht“ erstellt. Diese ist hier kostenlos abrufbar.

Zum Hintergrund:
Mit der GEAS-Reform treffen Behörden auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene zahlreiche neue und geänderte Pflichten gegenüber Schutzsuchenden. Diese Pflichten sind über viele Rechtsakte verstreut und schon jetzt zeigen sich in der Praxis erhebliche Umsetzungsdefizite. Equal Rights Beyond Borders hat deshalb eine systematische Übersicht erstellt: Die Checkliste führt erstmals zusammen, welche Behörde nach dem neuen Rechtsrahmen zu welchem Zeitpunkt welche konkrete Verpflichtung trifft – vom Screening und Zugang zum Verfahren über Aufnahme, Zuständigkeitsbestimmung und Asylverfahren bis zu Rechtsschutz, Schutzstatus und den besonderen Garantien für Minderjährige und vulnerable Personen. 
Die Übersicht versteht sich als Arbeits- und Prüfinstrument für die anwaltliche und beratende Praxis: Sie soll die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben nachvollziehbar machen und Umsetzungsdefizite frühzeitig erkennbar machen.