Der politische Wille, auch Flüchtlingen mit einer Duldung und Asylsuchenden eine möglichst frühe Teilhabe am Arbeitsmarkt zu ermöglichen und zugleich deren Ressourcen und Qualifikationen zu nutzen, wird vom bayerischen Innenministerium durch flächendeckende Arbeitsverbote torpediert: Nach einem neuen Erlass darf fast keinem aktuell abgelehnten Asylsuchenden mehr eine Arbeitserlaubnis erteilt werden. Zugleich fordert Bayern im Bundesrat, den vom Arbeitsverbot betroffenen Personen pauschal die Sozialhilfe nach AsylbLG unter das Existenzminimum zu kürzen - weil sie eingereist seien, um Sozialhilfe zu beziehen. Das ist bayerische Logik.
Innenminister Joachim Hermann verbietet den Ausländerbehörden des Landes in einem Erlass vom 31. März 2015 grundsätzlich, Personen mit einer Duldung eine Arbeitserlaubnis zu erteilen, wenn ihr Asylantrag als "offensichtlich unbegründet" abgelehnt worden ist oder sie aus einem sicheren Herkunftsstaat kommen. In letzterem Fall darf die Beschäftigung auch während des laufenden Asylverfahrens nicht mehr erlaubt werden. Auch wenn bereits eine gültige Arbeitserlaubnis vorliegt, darf diese nicht verlängert werden. Dies betrifft auch Personen, die bereits seit vielen Jahren in Deutschland leben und arbeiten.
Laut der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der LINKEN(Antwort auf Frage 9) hätte dieses pauschale Arbeitsverbot (ausgehend von den Bundeszahlen) rund 90 Prozent aller im 4. Quartal 2014 abgelehnten Asylantragstellenden betroffen. Zugleich wäre etwa ein Viertel aller in Deutschland lebenden Menschen mit einer Duldung betroffen - nämlich diejenigen deren Herkunftsland nunmehr als "sicher" erklärt worden ist, auch wenn sie zum Teil bereits seit Jahren in Deutschland leben und oftmals bereits arbeiten. Hinzu käme ein erheblicher Anteil geduldeter Menschen, deren Asylantrag (irgendwann einmal) als "offensichtlich unbegründet" abgelehnt worden ist.
Der Anteil der "offensichtlich unbegründet"-Entscheidungen an allen Ablehnungen betrug im 4. Quartal 2014 bundesweit 86,2 Prozent. Hinzu kommt ein geringer Anteil von abgelehnten Asylantragstellenden, deren Antrag zwar nicht als "offensichtlich unbegründet" abglehnt wurde, die aber aus einem "sicheren Herkunftsstaat" kommen (Bosnien und Herzegowina, Ghana, Mazedonien, Senegal, Serbien). Für diese beiden Gruppen ordnet Bayern ein pauschales Arbeitsverbot ohne individuelle Prüfung an, gestützt wird dies auf den Ermessensspielraum des § 4 Abs. 2 AufenthG i. V. m. § 30 BeschV ("kann erlaubt werden").
Hinzu kämen weiterhin - unabhängig vom Herkunftsland - alle Personen mit einer Duldung, die aus Sicht der Ausländerbehörde nicht ausreichend an ihrer eigenen Abschiebung mitwirken. Für diesen Personenkreis sieht bereits § 33 BeschV ein zwingendes Arbeitsverbot vor, Ermessen besteht nicht. Bayern weist die Ausländerbehörden an, auch dieses Arbeitsverbot "konsequent anzuwenden": "Bei Vorliegen der Voraussetzungen ist (...) ausnahmslos die Beschäftigungserlaubnis zu versagen."
Der Arbeitsverbotserlass enthält als Zuckerbrot den Verweis auf die mögliche Erteilung des § 18a AufenthG an geduldete Personen, die eine Ausbildung in Deutschland abgeschlossen haben und in ihrem Ausbildungsberuf arbeiten könnten. Jedoch: Ende 2014 lebten in Bayern gerade einmal 50 Personen mit diesem Aufenthaltsstatus.
Flankiert wird die Arbeitsverbots-Offensive mit einer Bundesrats-Initiative zur Änderung des AsylbLG, nach der die Kürzungen des § 1a AsylbLG auf alle Personen aus "sicheren Herkunftsstaaten" und mit "ou"-Ablehnungen pauschal ausgeweitet werden sollen - auch auf Personen mit Gestattung im laufenden Asylverfahren.
Mit dieser Linie sorgt Bayern für einen Rollback, der die rechtliche und politische Debatte um die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit frühzeitiger Arbeitsmarktteilhabe um Jahre zurückwirft. Bayern torpediert damit nicht nur bislang erreichte rechtliche Verbesserungen, sondern ignoriert auch die gesellschaftliche Realität: Statistisch gesehen ist es nämlich sehr wahrscheinlich, dass auch abgelehnte Asylsuchende langfristig in Deutschland leben - und früher oder später in einen rechtmäßigen Aufenthalt hineinwachsen (vergl. hier, Antwort zu Frage 23):

Daher war es bislang Konsens, halbwegs unabhängig vom ausländerrechtlichen Status die Arbeitsmarktintegration so früh wie möglich zu ermöglichen und sogar zu fördern. Bayern sorgt nunmehr dafür, dass später nachgeholt werden muss, was zuvor verhindert wurde. Dies ist nicht nur sozial- und integrationspolitisch fatal, sondern auch volkswirtschaftlicher Unfug - wie übrigens auch die Bundesagentur für Arbeit festgestellt hat.

