Aufteilung der Regelbedarfe für SGB II/XII und AsylbLG

Die Regelsätze für die Grundleistungen nach §3/3a AsylbLG werden im kommenden Jahr aufgrund einer politischen Entscheidung der Bundesregierung (die mehr schlecht als recht formalrechtlich gerechtfertigt wird) sinken – um 19 bis 13 Euro. Der Kollege Rüdiger Böker veröffentlicht jedes Jahr eine Tabelle, in der die einzelnen Abteilungen der Regesätze mit ihren jeweiligen Beträgen (z.B. Ernährung, Mobilität, Telekommunikation usw.) aufgedröselt werden. Auf Seite 1 bis 6 geht es um SGB II/XII, ab S.7 um AsylbLG mit den jeweiligen Beträgen auch für 2025.

Die detaillierte Zusammensetzung ist wichtig, wenn es um die Prüfung von Kürzungen nach §1a geht, oder wenn einzelne Abteilungen wegen anderweitiger Bedarfsdeckung (z.B. durch Sachleistungen) gestrichen werden. Die Tabelle gibt es hier.

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