Asylverfahrensberatung gem. 12a AsylG

Veröffentlichung des Evaluationsberichts

Die „Evaluation zur Implementierung der behördenunabhängige Asylverfahrensberatung“ wurde heute – vom BMI bislang zurückgehalten – auf der BAMF-Homepage veröffentlicht.(115 S., Stand: 03/2026)
– Die behördenunabhängige Asylverfahrensberatung (buAVB) hat sich in kurzer Zeit bundesweit erfolgreich etabliert und deckt einen realen Beratungsbedarf.
– Die Evaluation bewertet die Umsetzung des Programms überwiegend positiv.
– Verbesserungen werden bei der frühzeitigen Erreichung von Schutzsuchenden, der Steuerung des Programms und der wissenschaftlichen Nachweisbarkeit seiner Wirkungen gesehen.
Der Evaluationsauftrag umfasste eine Wirkungsanalyse, eine Bedarfsanalyse und eine Prozessevaluation. Hierzu wurden qualitative und quantitative Daten ausgewertet und teilweise eigens für die Evaluation erhoben, darunter Interviews mit Zentralstellen, Bewilligungsbehörde, Trägern und Berater*innen. Asylantragsstellende wurden nicht befragt (zentrale Ergebnisse ab S.3).

Ergebnisse
Anmerkungen von Hanna Zängerling (Projekt Q, GGUA Münster) in kursiv
– Die unabhängige AVB wurde seit 2023 erfolgreich bundesweit eingeführt: 2024 existierten bereits 189 Beratungsstellen an 112 Standorten in allen Bundesländern – sie war an allen Aufnahmeeinrichtungen mit BAMF-Außenstelle (bis auf 1 Standort) verfügbar. Anmerkung: eine flächendeckende Einführung in Hinblick auf die Beratung zum Bescheid und Rechtschutzes (bspw. in ZUEn) ist damit – auch aufgrund des fehlenden Mittelaufwuchs – nicht gegeben.
– Der Beratungsbedarf von Asylsuchenden ist hoch: Die Evaluation bestätigt einen rechtlichen Beratungsbedarf bei rund 60% der erwachsenen Geflüchteten. Damit wird die ursprüngliche Annahme des Gesetzgebers grundsätzlich bestätigt.
– Die Nutzung des Angebots wächst deutlich: Die Beratungsquote stieg von 26,7% im zweiten Halbjahr 2023 auf 40,6% im Jahr 2024 (es wurden 2024 70.970 Personen in mehr als 106.000 Beratungsterminen beraten).
– Qualität der Beratung bestätigt: Der Kriterienkatalog wurde von Berater*innen überdurchschnittlich erfüllt. In Beratungsgespräch wurden sie ganz (73%) oder teilweise (24%) erfüllt – laut der Vor-Ort-Prüfungen des BAMF. Anmerkung: Eine Evaluation mit der Perspektive von Schutzsuchenden würde weitere wichtige Hinweise liefern.
– Individuelle Beratung ist der zentrale Erfolgsfaktor: Persönliche Einzelfallberatung wird als wirksamer bewertet als Gruppengespräche, Broschüren oder Erklärvideos. Insbesondere in Bezug auf Verfahrensverständnis, Vorbereitung auf die Anhörung als auch Vertrauen in behördliche Prozesse. Eine Wirkung auf das Klageverhalten wird der buAVB nicht bescheinigt. Anmerkung: Dies ist der wichtige Unterschied zur auRA-Rechtsauskunft. Das BAMF bietet meist Gruppenberatung an – und grundsätzlich keine individuelle Rechts-Beratung.
– Die wichtigsten Beratungsthemen betreffen direkt das Asylverfahren: Schwerpunkte sind die Anhörung, Dublin-Verfahren, Bescheide und Klageverfahren. Gleichzeitig treten häufig weitere Fragen zu Sprache, Arbeit, Unterkunft oder Sozialleistungen auf. Die AVB hat hier eine zentrale Schnittstellenfunktion als Verweisberatung.
– Die Beratung unterstützt die Identifikation besonders schutzbedürftiger Personen: Die buAVB hilft dabei, Vulnerabilitäten wie Traumatisierungen, Gewalt- oder Foltererfahrungen, psychische Erkrankungen oder Bedarfe von queeren Schutzsuchenden frühzeitig zu erkennen und an die zuständigen Stellen weiterzugeben.
– Die Antragstellenden werden häufig zu spät erreicht: Die Beratung soll möglichst vor der Anhörung stattfinden, tatsächlich suchen viele Ratsuchende die Beratung jedoch erst nach Erhalt des Asylbescheids auf. Hier sehen die Autor*innen Verbesserungspotenzial und weist auf die Verzahnung mit der BAMF-Auskunft auRA hin. Anmerkung: dies liegt zum Teil am kurzen Zeitraum zwischen formeller Antragsstellung beim BAMF und Anhörung. Eine Beratung vor Asylantragsstellung wäre wünschenswert und kann mit Bereitschaft von BAMF und Land (Aufnahmeprozess) zur Implementierung in die Prozesse gelingen.
– Ein positiver Effekt der Beratung wird vermutet, aber Daten fehlen, um dies effektiv nachzuweisen: Die Autor*innen sehen Hinweise darauf, dass die Beratung Verfahrensverständnis, Fairness und Beteiligung verbessert. Eine Analyse kausaler Wirkmechanismus wurde allerdings nicht vorgenommen, weil die Datenverknüpfung von asylverfahrensspezifischen Informationen und beratenen Personen fehlen. Andere wissenschaftliche Studien weisen aber auf Steigerung der Qualität, Rechtstaatlichkeit und Fairness des Asylverfahrens durch individuelle Rechtsberatung hin (s. bspw. Evaluation der Rechtsberatung in der Schweiz). Konkrete Hinweise zu Wirkungspotentialen des Programms s.S.89ff.
– Hohe Unsicherheiten bei Finanzierung: Kritik gibt es insbesondere an verspäteten Förderbescheiden, administrativen Belastungen und hohen Unsicherheiten über die langfristige Zukunft des Programms.

Die wichtigsten Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Programms
– Verfahren zur Planung des Beratungsbedarfs hinsichtlich Personal- und Ressourcen
– Erkenntnisse über verschiedene Beratungsformate: welche Formate benötigen Schutzsuchende
– langfristige finanzielle und politische Absicherung des Programms
– frühere Erreichbarkeit der Asylsuchenden, auch über stärkere Bekanntmachung der Beratung/Öffentlichkeitsarbeit
– stärkere Verweisberatung zu Themen, die nicht unter die Asylverfahrensberatung im eigentlichen Sinn fallen
– bessere Zusammenarbeit zwischen BAMF und Trägern, insbes. die Aufstellung verbindlicher Qualitätsstandards und Zielvereinbarungen
– verbesserte Datengrundlagen zur Wirkungsmessung
Der Bericht gibt zahlreiche Hinweise u.a. zu Beratungsbedarfen, Wirkbereichen und zur Weiterentwicklung des Programms. 

Vor zwei Wochen wurde der HHP 2027 des Bundeskabinetts veröffentlicht, dort sind für das Bundesprogramm AVB gem. §12a AsylG nur noch 5 Mio. Euro eingestellt (im Vgl. zu 25 Mio. Euro in 2026). Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich zur Evaluation mit Blick auf die auskömmliche Finanzierung der AVB und das weitere parlamentarische Verfahren heute geäußert.

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