Zu Asylverfahren von Personen mit internationalem Schutzstatus in Griechenland hat Filiz Polat MdB als Berichterstattende für Asylverfahren in der Grünen Bundestagsfraktion eine kleine Anfrage gestellt. Die Antwort der Bundesregierung hier.
Hintergrund ist die Entscheidung vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) 16. April 2025, in der entschieden wurde, dass gesunde, alleinstehende, erwerbsfähige Männer mit Schutzstatus in Griechenland bei einer Rückkehr dorthin nach Auffassung des Gerichts keiner unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne von Art.4 der EU-Grundrechtecharta oder Art.3 EMRK ausgesetzt sind (Az. BVerwG 1 C 18.24 und 1 C 19.24) und aus diesem Grund ein Asylantrag in Deutschland als unzulässig abgelehnt werden kann. Das Gericht räumt zwar ein, dass Rückkehrende zunächst keinen Zugang zu staatlicher Hilfe haben, hält aber temporäre Unterkünfte und die Möglichkeit, Grundbedürfnisse über Arbeit – auch in der Schattenwirtschaft – zu decken, für ausreichend. Infolge dieser Entscheidung entstand ein BAMF-Rundschreiben.
Aus der Anfrage erkennen wir jetzt, dass die Bundesregierung eine Unzulässigkeitsentscheidung nach §29 Abs.1 Nr.2 AsylG bei allen volljährigen Schutzberechtigten, die keine minderjährigen Kinder haben, die erwerbsfähig sind und nicht an einer besonderen Schutzbedarf begründenden Krankheiten leiden, in Betracht zieht. Das umfasst auch alleinstehende Frauen, kinderlose Ehe- und Lebenspartner und Menschen bis 62 Jahre. Bis zum 30. September 2025 sind 17.283 Unzulässigkeitsentscheidungen getroffen worden, 2.117 davon gegen weibliche Antragstellerinnen (etwa 12,25%). Das kritisieren wir auf Grund der unhaltbaren Situation von Geflüchteten in Griechenland – insbesondere im Licht der jüngsten Kürzungen – sehr scharf.
Die Bundesregierung verweigert nicht nur alleinstehenden Männern, sondern auch alleinstehenden Frauen und kinderlosen Paaren bis 62 Jahren Schutz in Deutschland, obwohl sie in Griechenland Obdachlosigkeit und Perspektivlosigkeit ausgesetzt sind. Damit übertrifft sie sogar die restriktive Linie des Bundesverwaltungsgerichts, das nur bei alleinstehenden Männern ohne besondere Schutzbedarfe die Möglichkeit eines menschenwürdigen Lebens in Griechenland annimmt. Dabei wird die Situation von Geflüchteten vollkommen außer Acht gelassen. Denn Geflüchteten droht in Griechenland trotz Schutzstatus die Obdachlosigkeit, dass medizinische Versorgung versiegt, Sprachmittlung verstummt, finanzielle Hilfe verdunstet. NGO-Berichte zeichnen ein düsteres Bild: Rückkehrende Geflüchtete stehen buchstäblich vor dem Nichts. Die griechische Regierung plant nun, auch das letzte Sicherheitsnetz zu zerschneiden: das HELIOS-Programm, das Mietzuschüsse bot, soll abgeschafft werden. Die ohnehin knappe finanzielle Hilfe wird halbiert. Und die Bundesregierung? Schweigt. Selbst mit Fristverlängerung ging sie nicht auf diese Veränderungen ein. Diese Politik verweigert sich der Realität. Sie ignoriert die humanitäre Not mitten in Europa. Schutz bedeutet auch ein Leben in Würde und Teilhabe an der Gesellschaft. Vor diesem Hintergrund muss die Bundesregierung ihre Praxis der Unzulässigkeitsentscheidungen und Abschiebungen nach Griechenland sofort aussetzen. Sie sollte Geflüchteten die Chance geben, in Deutschland anzukommen – nicht nur physisch, sondern auch rechtlich und gesellschaftlich. Gleichzeitig muss sie Druck auf die griechische Regierung ausüben, um die systemischen Mängel im Asylsystem zu beheben, und sich für einen fairen Verteilmechanismus innerhalb der EU starkmachen. Denn wer Menschenrechte ernst nimmt, darf nicht wegsehen, wenn sie mitten in Europa dauerhaft und ohne Konsequenzen verletzt werden.

