Arbeitsverbote für Geduldete aus neuen sicheren Herkunftsstaaten sowie Übergangsregelung ab morgen in Kraft

Das „Gesetz zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen“ und das „Migrationsverwaltungsdigitalisierungsweiterentwicklungsgesetz“ sind heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.

Damit gelten ab morgen (29. Juli 2026) unter anderem
– die Arbeitsverbote für Geduldete aus den neuen EU-weiten Sicheren Herkunftsstaaten (Bangladesch, Kolumbien, Ägypten, Indien, Marokko, Tunesien, Türkei) in §60a Abs.6 Nr.3 AufenthG und die
– Bestandsschutzregelungen in §104 Abs.18 AufenthG für Geduldete aus diesen Staaten, die entweder schon am 6. Mai 2025 geduldet in Deutschland gelebt haben (das ist das symbolträchtige Datum, an dem Friedrich Merz zum Bundeskanzler gewählt wurde) oder die am 11. Juni 2026 (das ist ein Tag vor GEAS-Inkrafttreten) schon eine Beschäftigungserlaubnis hatten.

Diese missglückte Übergangsregelung bedeutet unter anderem folgendes: Menschen, die während des Asylverfahrens zum neuen Ausbildungsjahr im August eine Ausbildung aufnehmen, werden keine Ausbildungsduldung mehr erhalten können und dem Arbeitsverbot unterliegen – obwohl sie womöglich schon mehrere Jahre in Deutschland leben und obwohl der Ausbildungsvertrag schon lange unterschrieben ist. Denn sie waren weder am 6. Mai 2025 geduldet in Deutschland (sondern gestattet), noch hatten sie am 11. Juni 2026 schon eine konkrete Beschäftigungserlaubnis. Dies kann politisch nicht gewollt sein, die Ausbildungsbetriebe werden zurecht steil gehen. Hier muss durch Anwendungshinweise oder eine weitere Gesetzesänderung nachgebessert werden!

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