Arbeitsmarktzugang nach der GEAS-Reform 2026

Arbeitshilfen des Flüchtlingsrats Niedersachsen

Im Rahmen des Arbeitsmarktprojektes Arbeitsmarktzugang für Geflüchtete (AZG) haben wir eine umfassende Arbeitshilfe zum Arbeitsmarktzugang von Geflüchteten erstellt. Sie beinhaltet auch die Neuregelungen der GEAS-Reform nach dem 12.6.2026 und berücksichtigt den Arbeitsmarktzugang von Asylsuchenden, Geduldeten und Anerkannten nach positivem Abschluss des Asylverfahrens. 

Bei Asylsuchenden und Geduldeten wird differenziert zwischen Wohnsitznahme in der Erstaufnahmeeinrichtung und nach der Zuweisung in die Kommune. Asylsuchende unterliegen seit der Reform im laufenden Asylverfahren (teilweise neuen) Mitwirkungspflichten zur Identitätsklärung, wobei ein Verstoß ein Arbeitsverbot nach sich ziehen kann. Außerdem wurde eine Europäische Liste sicherer Herkunftsstaaten eingeführt, deren Staatsangehörige von Arbeitsverboten betroffen sind, je nach Verfahrensstand. Die zahlreichen Ausnahmeregelungen bei den Arbeitsverboten von Staatsangehörigen aus sicheren Herkunftsstaaten werden ebenfalls dargestellt.

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