Anwendungshinweise zu §25b AufenthG

Nachricht von Frank Gockel, Flüchtlingshilfe Lippe

Einige Ausländerbehörden in der hiesigen Region haben die Auffassung vertreten, dass die Anwendungshinweise zu §25b AufenthG seit dem 1.1.2026 nicht mehr in Kraft seien. Die ABHen haben unter anderem die Auffassung vertreten, dass durch die Gesetzesänderung zu 104c auch 25a und 25b geändert worden sein. Ich habe mir erlaubt, diesbezüglich einmal beim Ministerium nachzufragen. Hier die Antwort, sie gelten fort.

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