Das Bundesministerium des Inneren (BMI) hat am 24.6.2025 die Anwendungshinweise zum Staatsangehörigkeitsgesetz (AH-StAG 2025) in abschließender Fassung vom 1.5.2025 veröffentlicht:
Anwendungshinweise zum Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) in der zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG) vom 22. März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 104; 2025 I Nr. 98) geänderten Fassung, in Kraft getreten am 27. Juni 2024 – AH-StAG 2025.
Diese Anwendungshinweise – befindet das BMI – dienen der sachgerechten Anwendung des StAG.
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