Anträge zur Kostenübernahme für digitale Endgeräte für Homeschooling stellen!

Gilt auch für SGB XII und AsylbLG!

Auf die Schwierigkeiten, denen sich nicht zuletzt geflüchtete Schüler_innen beim Homeschooling gegenüber sehen, hat der Flüchtlingsrat frühzeitig hingewiesen. Neben der Tatsache, dass es in vielen Gemeinschaftsunterkünften keinen ausreichenden Internetanschluss gibt, haben viele Schüler_innen nicht die ausreichenden Mittel, um sich ein Tablet, einen Laptop oder PC anzuschaffen, mit dem sie am digitalen Unterricht teilnehmen könnten. Über den sog. Digitalpakt konnte leider bisher noch nicht erreicht werden, dass alle Schüler_innen mit Bedarf durchgängig mit digitalen Endgeräten ausgestattet werden.

Von daher ist die Entscheidung des Bundesarbeitsministers, Schüler_innen im SGB II-Bezug, bei der Anschaffung von digitalen Endgeräten zu unterstützen, äußerst begrüßenswert (siehe Infos des BMAS hier).

Die Bundesagentur für Arbeit hat eine Weisung an die Jobcenter herausgegeben, die vorsieht, dass für Schüler_innen aus Familien, die Grundsicherung nach dem SGB II beziehen, rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres im Bedarfsfall die Kosten für die Anschaffung eines digitalen Endgerätes für den Schulunterricht übernommen werden. In der Regel sollen bis 350,- Euro zur Anschaffung von Tablets/PCs, Druckern und Druckerpatronen durch die Jobcenter bewilligt werden.

Bisher ohne Berücksichtigung bleiben jedoch die Schüler_innen, die auf Leistungen nach SGB XII oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) angewiesen sind.

Harald Thomé von Tacheles e.V. weist darauf hin, dass in verfassungskonformer Auslegung des §27a Abs.4 SGB XII die Sozialämter für Schüler_innen, die Leistungen nach SGB XII bzw. Analog-Leistungen nach §2 AsylbLG erhalten, ebenfalls die Kosten für die digitalen Endgeräte übernehmen müsste. Und auch für Schüler_innen, die Leistungen nach §3 AsylbLG erhalten, ist gem. §6 AsylbLG die Kostenübernahme zur Anschaffung der digitalen Endgeräte für die digitale Beschulung möglich.

Anträge stellen!

Daher sollten Schüler_innen bzw. deren Eltern, die Leistungen nach dem AsylbLG erhalten, Anträge auf Kostenübernahme für digitale Endgeräte für das Homeschooling beim Sozialamt beantragen.

Dazu hat Tacheles e.V. Musteranträge entworfen, die für die Antragstellung hilfreich sind:
Musterantrag digitale Endgeräte bei SGB II-Bezug
Musterantrag digitale Endgeräte bei SGB XII-Bezug /Analogleistungen nach § 2 AsylbLG
Musterantrag digitale Endgeräte bei Leistungen nach § 3 AsylbLG
Vordruck Schulbescheinigung über Notwendigkeit von digitalen Endgeräten

Weitere Ausführungen dazu siehe auf der Webseite von Tacheles e.V. und von Harald Thomé.

Kontakt

GGUA Flüchtlingshilfe
Hafenstraße 3–5 (2. Etage)
48153 Münster

Email: info(at)ggua.de
Telefon: 0251 / 14486-0
Fax:       0251 / 14486-10

Unsere Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag
9–12:30 Uhr
Montag und Donnerstag
14–18 Uhr