Angriffe auf PRO ASYL sind infam

Meldung des Flüchtlingsrats Niedersachsen

Droht nach den Kriminalisierungsversuchen der Seenotrettotrettungsorganisationen nun auch eine Kriminalisierung von Flüchtlingshilfeorgansiationen und Anwält*innen wie in Ungarn?

Die Angriffe von Heiko Teggatz, dem Vorsitzenden der Bundespolizeigewerkschaft (DPolG), auf die Menschenrechtsorganisation PRO ASYL sind infam und haltlos. Es ist ungeheuerlich, dass ausgerechnet ein Gewerkschaftsvertreter sich aufgerufen fühlt, den Einsatz einer Menschenrechtsorganisation für die Opfer von Menschenrechtsverletzungen in den Zusammenhang von „Schleuserbanden“ zu rücken und mit einer Strafanzeige zu überziehen. Vielmehr verdient PRO ASYL für die Offenlegung des von der Bundesregierung angeordneten Rechtsbruchs an den deutschen Außengrenzen einen Menschenrechtspreis.

Zur Frage der Rechtswidrigkeit einer Zurückweisung von Geflüchteten an den Außengrenzen gibt es längst eine gefestigte Rechtsprechung, auf die auch das Verwaltungsgericht Berlin noch einmal hingewiesen hat: Der EUGH hat mehrfach entschieden, dass die unmittelbare Abschiebung von Schutzsuchenden bei Grenzkontrollen an EU-Binnengrenzen mit europäischem Recht nicht vereinbar ist. Es ist insofern skandalös, dass die Bundesregierung sich bewusst über Gerichtsentscheidungen hinwegsetzt und die Polizei ausdrücklich auffordert, ihr rechtswidriges Handeln fortzusetzen. Prof.Dr. Max Pichl trifft den Punkt, wenn er im Verfassungsblog feststellt:
Die Beharrlichkeit, mit der die Bundesregierung (nun auch in Person des Kanzlers) sich bislang mit einer „Law and Order“-Rhetorik gegen das Europarecht stellt, ist besorgniserregend. Ein exekutiver Ungehorsam der Regierung gegenüber dem Recht hat langfristige Folgen, die am Ende vor allem autoritäre und populistische Akteure stärken, wie wir das in ganz Europa beobachten können.

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