Aktueller Stand der Bezahlkarte in NRW

Fast ein Viertel der kommunal zugewiesenen Personen in NRW wird keine Bezahlkarte erhalten. Das Land spart dadurch 2,5 Mio. Euro und kann das Geld für sinnvolle Dinge verwenden.

Der Flüchtlingsrat NRW hat eine hervorragende Übersicht erstellt zu den NRW-Kommunen, die die Bezahlkarte im Rahmen der Opt-Out-Regelung schon abgelehnt haben oder dies absehbar tun werden. Darin sind bislang 11 Städte enthalten, hinzu kommt aktuell noch Leverkusen, wo die Stadtverwaltung und die Mehrheit im Sozialausschuss die Bezahlkarte auch ablehnen. Insgesamt haben diese Städte knapp 4 Mio. Einwohner*innen. NRW hat gut 18 Mio. Einwohner*innen, die betreffenden Städte machen also rund 22 Prozent der Bevölkerung aus. Wenn man davon ausgeht, dass der Anteil an Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG sich in etwa genauso verteilt, wird nach jetzigem Stand also ein knappes Viertel aller kommunal zugewiesenen Personen in NRW keine Bezahlkarte erhalten. Es ist absehbar, dass weitere Kommunen hinzukommen, die Entscheidungsfindung läuft gerade flächendeckend. Es gibt keinen Stichtag, so dass auch in den nächsten Wochen und Monaten noch Kommunen Opt-Out-Beschlüsse fassen werden.

Bemerkenswert ist dabei, dass in vielen Städten die Verwaltung selbst die Bezahlkarte ablehnt – mit guten Argumenten, weil diese ihnen keinen Nutzen, dafür aber viel Aufwand, Kosten und Rechtsunsicherheit bringt.

Zum Beispiel Stadtverwaltung Leverkusen:
„Die Einführung führt zu einem erheblich erhöhten Verwaltungsaufwand, da jede Umstellung auf die Karte einen individuellen Verwaltungsakt mit vorheriger Anhörung erfordert. Dieser Prozess muss die Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigen und das pflichtgemäße Ermessen der Verwaltung gewährleisten, was durch Rechtsmittel überprüfbar ist. Insbesondere wurde die pauschale Begrenzung des Bargeldbetrags durch verschiedene Sozialgerichte (vgl. SG Nürnberg, Beschluss vom 30. Juli 2024; Az.: S 11 AY 15/24 ER/ SG München, Beschluss vom 18. September 2024, Az.: S 16 AY 68/24 ER) als rechtswidrig eingestuft, da eine solche Beschränkung einer monatlichen individuellen Prüfung anhand rechtsstaatlicher Kriterien bedarf. Zusätzlich müssen individuelle Mehrbedarfe, wie etwa Schulmaterialien oder Zuzahlungen für Medikamente, ebenfalls geprüft und genehmigt werden. Generell ist jede vom Leistungsnehmenden begründete externe Überweisung an Dritte genehmigungspflichtig. (…) Die Vielzahl dieser verwaltungsrechtlichen Anforderungen macht die Umsetzung der Bezahlkarte in der Praxis besonders ressourcenintensiv und stellt die Verwaltung vor erhebliche organisatorische Herausforderungen. Zwar wird die Einführung und Nutzung der Bezahlkarte vom Land finanziert, wobei die Erstattung der Kosten über die Bezirksregierung im Rahmen einer Verwaltungsvereinbarung erfolgt. Doch trägt die Kommune die Kosten für notwendige Fachverfahren, Schnittstellen sowie den zusätzlichen Personalbedarf selbst. Dies führt zu einer finanziellen Mehrbelastung, die weder durch das Land noch durch andere Zuschüsse ausgeglichen wird. Durch die Einführung der Bezahlkarte wird ein bereits bestehendes und funktionierendes Leistungsgewährungssystem abgeschafft. Derzeit besitzen etwa 97% der Asylbewerber*innen in Leverkusen ein Girokonto.“

Zum Beispiel Stadtverwaltung Mönchengladbach:
„Aus Sicht der Verwaltung würde die Bezahlkarte die gesellschaftliche Teilhabe und somit die Integration geflüchteter Menschen in Mönchengladbach erheblich einschränken und steht somit konträr zum Ziel der „Städtischen Gesamtstrategie“. Zudem ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt bekannt, dass das Land Nordrhein-Westfalen lediglich die Kosten für die Bezahlkarten (Plastikkarten) sowie den Service des Dienstleisters übernehmen möchte. Etwaige zu erwartende Mehrkosten, beispielsweise für Schnittstellen zwischen in der Verwaltung bereits genutzten Fachverfahren (KDN) und dem Webportal des Dienstleisters sowie Personalkosten aufgrund des zu erwartenden Verwaltungsmehraufwandes werden nicht durch das Land getragen. Diese zusätzlichen Kosten würden in den Verantwortungsbereich der Kommune fallen. Durch die Nutzung der Opt-Out Regelung – sprich Beibehaltung des bisherigen Systems – werden keine derartigen Mehrkosten die Haushaltssituation der Stadt Mönchengladbach belasten.“

Zum Beispiel Stadtverwaltung Unna:
„Da Asylbewerber*innen in der Regel schon kurzfristig nach Ankunft in der Kommune über ein Bankkonto verfügen und finanzielle Hilfen möglichst unkompliziert und unbürokratisch über dieses Konto erhalten können, entstehen mit der Einführung einer Bezahlkarte keine Vorteile gegenüber der aktuellen Praxis. Im Vergleich zur Überweisung der Asylbewerberleistung auf ein Konto wird bei Einführung einer Bezahlkarte in mehrfacher Hinsicht ein höherer Aufwand erzeugt. Lediglich in dem Fall, dass Sachleistungen durch die Bezahlkarte ersetzt werden, könnte sich eine Entlastung ergeben. Um diese geht es im Regelfall der Sachbearbeitenden allerdings nicht.“

In Mönchengladbach empfiehlt eine Vorlage der Stadtverwaltung dem Rat, die Bezahlkarte abzulehnen. Am Februar wird darüber beraten.

Auch in Ratingen plädiert die Verwaltung für ein Opt-Out.

Auch in Erkrath gibt es wohl eine Mehrheit dagegen.

Und die drittgrößte NRW-Stadt Dortmund wird sich ebenfalls gegen die Bezahlkarte aussprechen.

Der Rat der Stadt Düsseldorf hat gerade mehrheitlich entschieden, die Bezahlkarte in Düsseldorf nicht einzuführen. Der Antrag war von SPD, Grünen, Linken und Die Partei-Klima-Fraktion gestellt worden. Damit wird die zweitgrößte Stadt in NRW die Bezahlkarte erfreulicherweise nicht einführen.

Die größte NRW-Stadt Köln bereitet aktuell wohl einen entsprechenden Ratsbeschluss zu Opt-Out vor – mit Unterstützung der Stadtverwaltung.

In Telgte hat am Dienstag der Hauptausschuss ebenfalls einen entsprechenden Beschluss (ohne Gegenstimmen bei Enthaltungen von CDU und FDP) gefasst, der allerdings abschließend noch vom Rat bestätigt werden muss.

Viele Kommunen weisen nun zu Recht darauf hin, dass die Bezahlkarte in erster Linie negative Auswirkungen sowohl für die Verwaltung als auch für die Betroffenen hat. Umso erstaunlicher ist es, dass die Kommunalen Spitzenverbände vehemente Verfechter einer (verpflichtenden!) Bezahlkarte sind: Die Spitzenverbände wollen offenbar, dass ihre Mitgliedskommunen zu etwas verpflichtet werden, was diese selbst aus guten Gründen ablehnen. Sie sollten mal ihre Positionen dringend überdenken.

In NRW wird ein erheblicher Teil der Kommunen die Bezahlkarte nicht einführen. Das wird dann erfreulicherweise auch dazu führen, dass von den im Haushalt vorgesehenen 10,4 Mio. Euro für die Bezahlkarte in den Kommunen ein beträchtlicher Teil (bis jetzt schon rund 2,5 Mio. Euro) frei werden wird und für Sinnvolles verwendet werden könnte – zum Beispiel für eine bedarfsgerechte Asylverfahrensberatung.

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