Aktuelle Informationen zum Förderprogramm SBvG

Es gibt neuere Informationen zur Zukunft des Programms „Soziale Beratung für Geflüchtete (SBvG)“ in NRW. Das MKJFGFI hat am Freitag gegenüber den beteiligten Verbänden kommuniziert, dass
– die landesgeförderte Asylverfahrensberatung (AVB) in den Landeseinrichtungen vollständig gestrichen werden soll. Dies wird damit begründet, dass es auch eine bundesgeförderte AVB gebe – die allerdings keineswegs eine flächendeckende Versorgung ermöglicht, zumal die Bundesregierung dieses Programm entgegen der ursprünglichen Verabredungen nicht weiter ausbauen will. Es muss also erheblicher Druck für den Erhalt der landesgeförderten AVB gemacht werden, da sonst viele Landeseinrichtungen ohne Beratungsangebot bleiben würden. Dies gilt umso mehr, als die Landesregierung einen starken Ausbau der Landeseinrichtungen plant.
– die befürchtete Streichung der Regionalen Flüchtlingsberatung oder der PSZ/PSE aber nicht geplant sei. Vielmehr solle die Säule der Regionalen Beratung in die Integrationsabteilung des Ministeriums wechseln, aber als eigenständiges Programm erhalten bleiben. Dies ist dem Haushaltsplan allerdings bislang nicht zu entnehmen: Die Regionale Beratung wird weder in dem entsprechenden Haushaltstitel 633 67 noch in dessen Erläuterung erwähnt. Vielmehr nennt dieser Haushaltstitel nur verschiedene „Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände“ u.a. im Rahmen von KIM und für KIs; dahinter kann sich jedoch nicht die Regionale Beratung verbergen. Auch die dorthin verschobenen 15,1 Mio. Euro sind offensichtlich nicht abgebildet.

Unterm Strich würde sich damit eine Kürzung um 20 Prozent für das gesamte Programm SBvG ergeben und nicht um 63 Prozent, wie ursprünglich befürchtet.
Hier eine Informationsmail von Janine Metelmann an, die als Fachreferentin für den Paritätischen Landesverband an dem Gespräch im Ministerium teilgenommen hat:

An die Träger im Förderprogramm SBvG
An die KG GF mit Beratungsstellen im SBvG

Sehr geehrte Kolleg*innen,

wie angekündigt möchten wir Sie nach dem heutigen Gespräch des Netzwerkes SBvG mit Josefine Paul im MKJFGFI über die Pläne für den Haushalt 2025 informieren. Vorwegschicken möchten wir, dass es sich hierbei zunächst um die Pläne der Landesregierung handelt, welche heute teilweise Erläuterung erfahren haben und in der Folge im Landtag verhandelt werden müssen.

Um mit dem positiven Aspekt des Gespräches zu beginnen, können wir erste Entwarnung für die Fachsäule der regionalen Beratung geben: die komplette Fachsäule soll nach den Plänen des Ministeriums aus der Abteilung 5 „Flucht“ in die Abteilung 6 „Integration“ übergehen (siehe im HH-Entwurf die Verlagerung der 15,1 Mio €). Versprochen wurde ausdrücklich, dass die gesamten Stellen bzw. die Fördersäule nicht in KIM integriert wird, sondern selbstständig mit bekannter Richtlinie und Fachkonzept weitergeführt werden soll.

Wie bislang sollen weiterhin die PSZ/PSE, das Dezentrale Beschwerdemanagement und die Ausreise- und Perspektivberatung weiter gefördert werden. Die Förderung der Asylverfahrensberatung UmF, der Fachbegleitungen/ die Schulungs- und Qualifizierungsstellen, das Projekt Q und das trägerbegleitende Netzwerk gehören u.a. zu den „Detailfragen“, zu denen es noch keine weiteren Antworten heute gab.

Eine entscheidende Kürzung im Förderprogramm ist allerdings geplant: Die Asylverfahrensberatung soll komplett gestrichen werden.

Das ist für uns völlig unverständlich und kam völlig unerwartet. Begründet wird dies seitens des Landes mit der bundesgeförderten Asylverfahrensberatung - welche, so die derzeitigen Pläne - die landesgeförderten Stellen soweit möglich „übernehmen“ könnte. Das Ministerium erstellt derzeitig ein Papier, auf dem alle alten und die vielen neuen Unterkünfte aufgelistet werden. Da bekanntermaßen ja die bundesgeförderte AVB nicht aufgestockt wird, stellt sich für uns die Frage, wie mit dem Budget für NRW (Verteilung nach Königsteiner Schlüssel, ca. 4,5 Mio €) die AVB hier in allen Landesunterbringungen überhaupt angeboten werden kann. Vor allem auch im Hinblick auf den geplanten Ausbau der Landeslager und die immer noch nicht versorgten Notunterkünfte. Eine bedarfsdeckende Beratung erscheint hier vollkommen unrealistisch.

Wir werden diese geplanten Kürzungen nicht hinnehmen und sowohl einzelverbandlich und mit der LAG FW für den Erhalt der landesgeförderten Asylverfahrensberatung eintreten. Wir erwarten zunächst umfassende Antworten auf die zahlreichen offenen Fragen im Bezug auf das Förderprogramm und werden Sie weiterhin mit allen relevanten Informationen dazu versorgen.

In den nächsten Tagen wird es weitere Gesprächstermine geben. Am Montag treffen wir uns auf der Ebene des AA Migration zum Haushalt 25 und stimmen unserer Vorgehen mit den anderen Verbänden der LAG FW ab. Zudem wird es zeitnah einen weiteren Austausch mit dem MKJFGFI geben. Wir werden unsere Lobbyarbeit weiter ausbauen und für den Erhalt der Asylverfahrensberatung auf Landesebene kämpfen.

Sobald es weitere Informationen gibt, informieren wir Sie umgehend. Informieren Sie auch gerne Ihre Berater*innen, die machen sich nach dem HH-Entwurf ja auch teilweise berechtigte Sorgen.

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