Abschiebungsstopp Iran bis 31.12.2023

Die IMK hatte sich „per Umlaufbeschluss“ auf eine Verlängerung des Abschiebungsstopps Iran geeinigt. Zur Umsetzung gibt es in mehreren Bundesländern entsprechende Erlasse. Ein entsprechender NRW-Erlass liegt uns noch nicht vor. Der Städte- und Gemeindebund hat jedoch folgendes veröffentlicht:

Das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKJFGFI) hat die Geschäftsstelle über einen Umlaufbeschluss der Innenministerkonferenz (IMK) vom 18.08.2023 zur Umsetzung des Abschiebestopps nach Iran informiert.
Die IMK hat sich darauf verständigt, dass angesichts der gegenwärtigen Menschenrechtslage bis zum 31.12.23 keine Abschiebungen in den Iran durchgeführt werden und sich die IMK im Rahmen ihrer Herbst-Sitzung 2023 erneut mit der Lage im Iran befasst. Die IMK sieht die Rückführung von Gefährdern, schweren Straftätern und Personen, bei denen das Ausweisungsinteresse besonders schwer wiegt, und Ausreisepflichtigen, die hartnäckig ihre Mitwirkung an der Identitätsfeststellung verweigern, nach sorgfältiger Einzelfallprüfung allerdings weiterhin als geboten an. Des Weiteren unterstützt sie die Fortsetzung der Förderung der freiwilligen Rückkehr für Personen, die selbstbestimmt ausreisen wollen. Die Bezirksregierungen haben die Anordnung des Abschiebungsstopps Iran mit der Bitte um Beachtung und Weiterleitung an die Kommunalen und Zentralen Ausländerbehörden in Ihrem Bezirk bereits erhalten.

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