Seit dem 1. Januar 2024 ist der Abschiebungsstopp in den Iran nicht mehr in Kraft. Die Innenministerkonferenz hat sich im Dezember mit einer Verlängerung mangels Mehrheit nicht befasst. (Die IMK-Beschlüsse gibt es hier.)
Die taz berichtete: „Warum wurde der Stopp der Abschiebungen in den Iran dennoch nicht verlängert? Für die Verlängerung hätte es Einstimmigkeit unter den Ländern und die Zustimmung von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) bei der letzten IMK im Dezember 2023 gebraucht. Es kam jedoch nicht einmal zur Debatte, da das Thema auf der Vorkonferenz im November keine Mehrheit fand. Auf taz-Anfrage haben sich nur wenige Länder dazu positioniert, wie sie einem verlängerten Abschiebestopp gegenüberstehen. Einige Bundesländer, darunter Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz, sprachen sich dafür aus, dass aufgrund der Menschenrechtslage auch weiter nicht in den Iran abgeschoben werden dürfe. Das Staatsministerium Bayern hingegen teilte mit, dass es „tendenziell zurückhaltend“ gegenüber Abschiebestopps sei und die Einschätzungen des BAMF für „hinreichend und passgenau halte“. Das Innenministerium Sachsen-Anhalt meldete zurück, dass ein Abschiebestopp aufgrund der niedrigen Annahmequote von Asylanträgen iranischer Staatsangehöriger nicht „zwingend“ sei.“