8. MAI: Tag der Befreiung vom Nationalsozialismus

Am 8. Mai 2016 jährte sich der Tag der Befreiung vom Nationalsozialismus. Auch am 71. Jahrestag gedachte die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes / Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN / BdA) an Münsters Zwinger der Opfer. In diesem Jahr war die GGUA mit einem Redebeitrag vertreten, den wir hier dokumentieren. 

Am 27. Januar diesen Jahres, dem Jahrestag der Befreiung des Vernichtungslagers Auschwitz durch die Rote Armee, sprach die heute 82jährige amerikanische Holocaust-Überlebende und Schriftstellerin Ruth Klüger im Deutschen Bundestag. Die Germanistin wurde in Wien unter dem Namen Susanne Ruth als Tochter eines jüdischen Arztes und seiner Frau geboren. Die Familie wurde nach Theresienstadt deportiert und von dort ins Vernichtungslager Auschwitz gebracht. Ihr Vater und ihr Halbbruder wurden ermordet.  

Frau Krüger selbst entkam nur deshalb den Öfen, weil sie sich als Zwölfjährige bei der Selektion zwischen Vernichtung und Zwangsarbeit drei Jahre älter machte und im Frauenlage Christianstadt als junges Mädchen Zwangsarbeit leistete. Sie berichtet im Bundestag:

„Wir Ausgewählten wurden in Waggone verfrachtet und ins Arbeitslager verschickt.
Die ersten Tage in Christianstadt waren für mich der Inbegriff von Erleichterung, um nicht zu sagen Glück. Es war warm, es gab Gras und Bäume im Wald, die Luft war klar, eine Wohltat nach dem kadaverartigen Dunst, der in Auschwitz, von den Kaminen ausgehend, über dem Lager hing. Vor allem war die erdrückende Todesangst vorbei.

Die positiven Gefühle dauerten nicht lange. Es wurde nass, dann sehr kalt. Wir wurden morgens durch eine Sirene oder Pfeife geweckt und standen im Dunkel Appell. Stehen, einfach stehen, ist mir noch heute so widerlich, dass ich manchmal aus einer Schlange ausscheide und weggehe, wenn ich schon fast dran bin, einfach weil ich keinen Augenblick länger in einer Reihe bleiben möchte. Wir bekamen eine schwarze, kaffeeartige Brühe zu trinken, eine Portion Brot zum Mitnehmen und marschierten in Dreierreihen zur Arbeit. Neben uns lief eine Aufseherin, die uns mit ihrer Pfeife im Gleichschritt halten wollte. Alles Pfeifen nützte nichts, den Gleichschritt haben wir trotz des Ärgers der Aufseherinnen nicht gelernt. Es freute mich in meinem kindlichen vorfeministischen Widerstandstrotz, dass man jüdische Hausfrauen nicht veranlassen konnte, im Schritt zu gehen. Wir waren nicht aufs Marschieren gedrillt worden. Männer konnte man leichter dazu trainieren.“

Warum kommt Ruth Krüger, 71 Jahre später zurück ins Land der Täter? Warum ist sie sogar bereit, im Deutschen Bundestag, der Volksvertretung des Tätervolks zu reden?

Sie sagt:

„Dieses Land, das vor achtzig Jahren für die schlimmsten Verbrechen des Jahrhunderts verantwortlich war, hat heute den Beifall der Welt gewonnen, dank seiner geöffneten Grenzen und der Großherzigkeit, mit der Sie die Flut von syrischen und anderen Flüchtlingen aufgenommen haben und noch aufnehmen. Ich bin eine von den vielen Außenstehenden, die von Verwunderung zu Bewunderung übergegangen sind. Das war der Hauptgrund, warum ich mit großer Freude Ihre Einladung angenommen und die Gelegenheit wahrgenommen habe, in diesem Rahmen, in Ihrer Hauptstadt, über die früheren Untaten sprechen zu dürfen, hier, wo ein gegensätzliches Vorbild entstanden ist und entsteht, mit dem bescheiden anmutenden und dabei heroischen Wahlwort: Wir schaffen das.“

Allein: Die Großherzigkeit ist heute vorbei. Das freundliche Gesicht Deutschlands, für das Angela Merkel wahlweise bewundert oder verhasst wurde, ist mittlerweile nur noch virtuell und rhetorisch vorhanden, die hässliche Fratze, in der Geschichte die vorherrschende mimische Äußerung unseres Landes, ist wieder unmaskiert da.

Der kurze Sommer der Migration ist vorbei. Im Spätsommer des vergangenen Jahres fragten die Menschen plötzlich nicht mehr „Dürfen wir das?“ Sondern sie machten auf den Weg und zogen über Autobahnen und ohne Beachtung von Grenzen in Richtung Österreich und Deutschland. Das Verdienst von Angela Merkel war es im Herbst vergangenen Jahres, diese Realität anzuerkennen und sich nicht gegen sie zu sperren. Sie hielt rhetorisch Stand gegen Horst Seehofer, die AfD und Pegida.

Aber: Wie gesagt – nur noch rhetorisch. Senn seit Herbst vergangenen Jahres schlägt das Imperium brutal zurück. In einem beispiellosen gesetzgeberischen Aktionismus und rasanter Geschwindigkeit wurde das Asyl- und Ausländerrecht um- und vor allem abgebaut, so dass selbst Expert*innen den Überblick verloren haben. Horst Seehofer und Andi Scheuer stellten bereits im Dezember 2015: Deutschland habe nun das „schärfste Asylrecht aller Zeiten“. Es bereitet mir zwar körperliche Schmerzen, den beiden an irgendeiner Stelle Recht geben zu müssen – aber hier bleibt mir leider nichts anderes übrig.

Ein kurzer Überblick: Es sind Sonderlager eingeführt worden, in denen bestimmte Migrant*innengruppen dauerhaft interniert werden, um sie von dort besser abschieben zu können. Abschiebungen dürfen nicht mehr angekündigt werden mit der Folge, dass in den Wohnheimen ein Klima von Angst und Schrecken herrscht. Bestimmte Gruppen von Geflüchteten unterliegen nun einem dauerhaften Arbeitsverbot. Krankheiten dürfen bei Abschiebungen nur noch Berücksichtigung finden, wenn es sich um eine lebensbedrohliche Erkrankung handelt, die sich bei einer Abschiebung wesentlich verschlechtern würde. Was heißt das eigentlich? Wenn sich eine lebensbedrohliche Erkrankung verschlechtert, bin ich tot. Das jedoch reicht nicht, sie muss sich ja wesentlich verschlechtern. Bin ich dann mehr als tot?

Sämtliche Staaten des ehemaligen Jugoslawiens plus Albanien sind als „sichere Herkunftsstaaten“ deklariert worden. Gerade wird im Bundestag im Schweinsgalopp durchgebracht, dass künftig auch Algerien, Tunesien und Marokko dazu gehören sollen – übrigens mit Unterstützung des grünen Ministerpräsidenten Kretschmann.

Es sind für einen Großteil der Geflüchteten Sozialhilfekürzungen eingeführt worden, die noch nicht einmal mehr das rein physische Existenzminimum decken. Der Schutz der Familie ist für bestimmte Gruppen für zwei Jahre außer Kraft gesetzt worden.

Kurz gesagt: Es ist ein System der Selektion etabliert worden, das mit hoher Effizienz zwischen guten und schlechten Flüchtlingen sortiert. Die aus dieser Sicht schlechten Flüchtlinge werden weitgehend entrechtet, um die Ausreise zu beschleunigen und eine Abschiebung zu erleichtern

Nun wäre es gänzlich unzulässig und geradezu abstrus, dieses neue System von Selektion und Deportation mit dem Vernichtungssystem des Nationalsozialismus zu vergleichen oder gar gleichzusetzen. Nichts würde mir ferner liegen – und das meine ich sehr ernst.

Aber: Die Handlungsmuster, die gesetzgeberischen Strategien, die zugrundeliegenden Strukturen sind sehr wohl vergleichbar: Gegenwärtig geht es um die gesetzlich normierte Produktion gesellschaftlicher Verachtung bestimmter Gruppen und deren schleichende weitgehende Entrechtung. Grundlegende soziale und bürgerliche Menschenrechte werden schleichend außer Kraft gesetzt: Das Recht auf Selbstbestimmung des Wohn- und Aufenthaltsorts, das Recht auf Arbeit, der Schutz der Familie, das Recht auf soziale Existenzsicherung. Bemerkenswert ist, dass am stärksten von dieser Entrechtungsstrategie Menschen aus den so genannten sicheren Herkunftsstaaten des ehemaligen Jugoslawiens betroffen sind, darunter häufig Angehörige der Roma, die zu den größten Opfergruppen des nationalsozialistischen Terrors gehörten.

Die Folgen lassen sich jeden Tag beobachten: In den Turbo-Asylverfahren werden etwa schwere Krankheiten nicht einmal mehr eines Blickes gewürdigt. Menschen, die schon längere Zeit in den Kommunen leben, werden plötzlich per Verwaltungsakt gezwungen, in so genannte besondere Aufnahmeeinrichtungen zu ziehen – um sie von dort besser abschieben zu können. 

Hier der Auszug aus einem Bescheid der Regierung von Oberfranken vom 27. November 2015. In diesem wird eine sechsköpfige Familie aus einem der so genannten "sicheren Herkunftsstaaten", die seit geraumer Zeit in einer bayerischen Kommune lebten, in der die Kinder auch zur Schule gingen, angewiesen, sich innerhalb von fünf Tagen in eine so genannte "Ankunfts- und Rückführungseinrichtung" zu begeben, um dort auf ihre Abschiebung zu warten. Falls sie nicht freiwillig ins Lager gehe, wird der Familie die "Vollstreckung durch unmittelbarer Zwang" angedroht.

In dem Bescheid heißt es wörtlich:

„Es besteht ein erhebliches öffentliches Interesse daran, Ausländer aus sicheren Herkunftsstaaten mit geringer Bleibewahrscheinlichkeit in der für sie zuständigen Aufnahmeeinrichtung zu konzentrieren. Dieser effiziente Mitteleinsatz ist angesichts des massenhaften Zustroms von Ausländern unverzichtbar.“

So weit ist die Verrohung des staatstragenden Bürgertums in Deutschland, gut 70 Jahre nach der Befreiung vom Nationalsozialismus also bereits vorangeschritten, dass in offiziellen Verwaltungsbescheiden in völliger Geschichtsvergessenheit geschrieben werden kann, es liege im öffentlichen Interesse, bestimmte Bevölkerungsgruppen in bestimmten Sonderlagern "zu konzentrieren".

Aller gegenteiligen Rhetorik zum Trotz reiht sich Deutschland mit seiner aktuellen Flüchtlingspolitik also ein in die Riege der anderen europäischen Staaten – Deutschland verpackt das Ganze nur eleganter oder lässt gleich von den anderen die Drecksarbeit machen. Deutschland hatte im vergangenen Jahr zugesagt, 13.000 Menschen aus Griechenland und Italien aufzunehmen. Laut einer aktuellen Statistik der Bundesregierung sind bislang genau 37 Menschen aus Griechenland und 200 aus Italien aufgenommen worden.  Das Erstaunlichste daran ist, dass in der Öffentlichkeit noch immer das freundliche Gesicht des Landes wahrgenommen wird, obwohl das offizielle Deutschland mittlerweile in weiten Teilen AfD-Politik übernommen hat.

Was also ist zu tun? Eigentlich ist es ganz einfach und lässt sich mit zwei Worten zusammenfassen: „Gleiche Rechte“. Es geht um die Verwirklichung der (zum Teil ungeschriebenen) Menschenrechte auf freie Wahl des Wohnortes, um die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums, um das Recht auf Arbeit, um das Recht auf soziale Teilhabe, um globale Bewegungsfreiheit unabhängig von Aufenthaltsstatus oder Staatsangehörigkeit.

Aber: Die Erweiterung von Menschenrechten sind ja nichts, was mensch geschenkt bekommt. Sie werden nicht freiwillig herausgerückt. Sie müssen vielmehr erkämpft werden. Dieser Kampf wird langwierig. Aber ich bin mir sicher: Wir schaffen das.

 

Bild: Helvetica, „R yellow“, CC-Lizenz (BY 2.0)

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