15. Mai: Internationaler Tag der Familie

Positionspapier der GGUA zur Aussetzung des Familiennachzugs für subsidär Schutzberechtigte

Aussetzung des Familiennachzuges verhindert Integration

Am 15. Mai findet der Internationale Tag der Familie als ein offizieller Gedenktag der Vereinten Nationen statt. Das Recht auf Familienleben ist im Artikel 6 des Grundgesetzes, im Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention und in weiteren Konventionen, verankert. Seit dem Asylpaket II scheinen diese Menschenrechte für die Bundesrepublik nicht mehr zu gelten, sofern es sich um Geflüchtete mit dem Status „subsidiärer Schutz“ und ihre Familien handelt, deren Zusammenführung bereits seit über zwei Jahren „ausgesetzt“ wurde. Die Gegner*innen dieser Regelung werden in ihren (menschen)rechtlichen Argumenten an die Regierung oft abgewiesen. Die Begründung lautet: Die Anzahl der neuanzukommenden Familienangehörigen würde das deutsche Aufnahme- und Integrationssystem überfordern. Was aber Fachleute tatsächlich sehen, ist die Gefährdung der Gesundheit und Integration von Geflüchteten durch ungewollte Trennung von ihren Familien, oft für unbekannte Zeit.

Die letzten Entwicklungen in dem Bereich Familienzusammenführung weisen eine Verschlechterung der Lage der subsidiär Schutzberechtigten (die Geflüchteten, denen bei Rückkehr in den Herkunftsstaat Folter, Todesstrafe, Gefahr wegen eines Krieges drohen) auf. Das "Gesetz zur Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten" trat am 16. März 2018 in Kraft, dadurch wurde das seit März 2016 bis 16. März 2018 geltende Verbot der Familienzusammenführung bis zum 31. Juli 2018 verlängert. Die so genannte Härtefallregelung für Familiennachzug gem. § 22 AufenthG existiert in der Theorie, lässt sich aber in der Praxis kaum umsetzen. Am 04.04.2018 wurde das Ressortentwurf eines »Familienzusammenführungsneuregelungsgesetzes« (FzNeuG) bekannt, womit insbesondere die Familienzusammenführung zu subsidiär geschützten Flüchtlingen verschärft werden soll. So sollen ab August 2018 lediglich 1.000 Menschen die Möglichkeit erhalten, zu ihren subsidiär geschützten Familienangehörigen nachzuziehen – ein ursprüngliches Grundrecht wird zu einem Gnadenrecht des Staates degradiert. Dieses Kontingent reicht nicht annährend aus, sondern wird dazu führen, dass für viele Betroffene weiterhin eine jahrelange Unsicherheit bestehen bleibt.

Die Schwierigkeiten, die Geflüchtete während und als Folge dieser Trennung und Ungewissheit erleben, beobachten die im Flüchtlingsbereich tätigen Ehrenamtliche und Fachleute schon seit längerer Zeit. Indem das psychosoziale Zentrum für Geflüchtete Refugio Münster, getragen von der GGUA Flüchtlingshilfe und von der Arbeiterwohlfahrt Unterbezirk Münsterland-Recklinghausen, seinen Klient*innen u.a. soziale Beratung und Psychotherapie anbietet, werden in der Einrichtung Erfahrungen gesammelt, die auch andere psychosoziale Zentren für Geflüchtete bundesweit teilen.

Bei den Klient*innen von Refugio handelt es sich primär um die Menschen, die psychische Traumatisierung erlebten und unter einer Traumafolgestörung leiden. Für die Genesung oder Chronifizierung solcher Störungen ist das äußere Umfeld von Bedeutung, zum Beispiel, ob man sich verstanden und wertgeschätzt fühlt, ob es Quellen für positive Erlebnisse und Selbstwirksamkeit gibt. In diesem Zusammenhang gilt Familie und die Unterstützung durch nahstehende Personen für die Betroffenen als eine Ressource und ein Schutzfaktor, der zur schnelleren Bearbeitung der traumatischen Ereignisse beiträgt.

Durch die Trennung von der Familie durch Flucht und/oder Krieg passiert häufig das Gegenteil – es  entstehen Schuldgefühle, weil man die Familie im Stich hinterlassen habe, aber selbst hier in Sicherheit lebe. Gleichzeitig machen sich die Betroffenen große Sorgen um die Familienangehörigen, die oft in Kriegsgebieten oder Flüchtlingscamps leben. Die Betroffenen haben beispielsweise Angst, ihre Familie nie mehr sehen zu können. Möglicherweise ist auch das Familienleben und die Paarbeziehung nach einer langen Trennung nicht mehr so wie vorher, mitunter auch aufgrund von der psychischen Traumatisierung.

Abgesehen davon, dauert die ungewollte Trennung meistens Jahre, bedingt durch die lange Flucht, das Asyl- und/oder Klageverfahren beim Gericht, Warteliste für einen Termin bei der Botschaft, um ein Visum für Familiennachzug zu beantragen. Das heißt, die Betroffenen müssen mit (unbekannt wie) langen Wartezeiten rechnen und kann so gut wie nichts selbst in diesem Verfahren beeinflussen.

Das bedeutet für Traumatisierte einen wiederholten Kontrollverlust, ähnlich wie in einer traumatischen Situation, wodurch die Gefahr der Chronifizierung der Erkrankung steigt. Viele erleiden eine chronische Depression, verlieren die Hoffnung auf Widergutmachung, werden innerlich durch die Ungewissheit und Selbst-Schuldzuweisung zerstört. Durch die Versuche der Betäubung oder Selbstmedikation gegen seelische Beschwerden kann eine Abhängigkeit von Substanzen entstehen.
Andererseits ist für eine Traumatherapie das Herstellen einer sicheren Umgebung notwendig. Das heißt, die Therapie wird wegen der Trennung von der Familie problematisch, weil in so einer Situation keine äußere Sicherheit vorliegt. Oder die Trennung vom Ehegatten und von den Kindern wird von vielen als ein dauerhaftes traumatisches Ereignis erlebt – das Trauma dauert für sie immer noch und kann deshalb nicht behandelt werden. Das Erleben von eigener Hilflosigkeit und vom Kontrollverlust kann sogar an sich als ein eigenes Trauma empfunden werden.

Die beschriebenen Prozesse wie die Chronifizierung der Traumafolgestörung, Verbitterung und Enttäuschung bedeuten nicht nur das Leiden der Betroffenen sowie ihrer Bezugspersonen, sondern stellen auch ein Hemmnis für die Integration dar. Häufig treten Konzentrationsprobleme, Angst, Schreckhaftigkeit, sozialer Rückzug auf, wodurch nicht nur die Teilnahme an Sprachkursen, sondern auch am sozialen Leben im Allgemeinen gefährdet wird. Das gälte auch in der Herkunftsgesellschaft, aber in dem neuen Land wird noch mehr Umstellung gefordert und soll Integrationsleistungen erbringen, was aber Viele in solcher Lebenssituation überfordert.

Damit Integration erfolgen kann, muss die Person zunächst physisch und psychisch dazu in der Lage sein. Hierfür benötigt die Person in erster Linie Sicherheit und Planbarkeit für sich und seine/ihre Angehörigen. Nur dann können die traumatischen Ereignisse bearbeitet und das neue Leben im neuen Land aufgebaut werden.

 

Das Positionspapier zum Familiennachzug als PDF hier.