Problem Wohnsitzauflage

Die Bundesländer und der Bund haben sich im Hinblick auf die Wohnsitzauflage für anerkannte Schutzberechtigte nach § 12a AufenthG darauf geeinigt, diese nicht rückwirkend für Anerkannte anzuwenden, die vor dem 6. August 2016 in ein anderes Bundesland umgezogen sind. Leider gilt die Regelung jedoch nicht für Nordrhein Westfalen. weiter

Fortbildungsmaterialien zum Aufenthalts- und Sozialrecht

Die GGUA bietet über das Projekt Q Fortbildungen für Mitarbeitende in Beratungsstellen und für andere Interessierte an. Die Fortbildungsmaterialien und weitere hilfreiche Dokumente finden Sie hier

Die Situation von Rückkehrern nach Serbien und Mazedonien

Seit Dezember 2009 besteht für Staatsangehörige der Länder Serbien und Mazedonien die Möglichkeit der visumsfreien Einreise in die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. mehr

Aktion 302: Keine Abschiebung von Roma in den Kosovo!

Die Kampagne „Schnappschüsse für ein Bleiberecht“ von Aktion 302 in Münster findet Nachahmer in Sachsen-Anhalt... mehr

Kontakt

GGUA Flüchtlingshilfe
Hafenstraße 3–5 (2. Etage)
48153 Münster

Email: info(at)ggua.de
Telefon: 0251 / 14486-0
Fax:       0251 / 14486-10

Unsere Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag
9–12:30 Uhr
Montag und Donnerstag
14–18 Uhr