Projekt "Beratung alleinstehender Flüchtlingsfrauen"

Da die GGUA bereits über Erfahrungen im speziellen Bereich der Asylverfahrensberatung in einer Zentralen Aufnahmeeinrichtung in Münster verfügte, wurde ihr vom Paritätischen Wohlfahrtsverband die Verfahrensberatung in der Zentralen Unterbringungseinrichtung für Flüchtlinge (ZUE) in Schöppingen / Kreis Borken angetragen. Diese Aufgabe hat der Verein im Januar 2003 übernommen.

 

Die ZUE Schöppingen ist eine von inzwischen nur noch drei Zentralen Unterbringungseinrichtungen für Flüchtlinge des Landes Nordrhein-Westfalen. Organisatorisch ist sie im wesentlichen der Außenstelle Düsseldorf des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zugeordnet.

 

Das Beratungsangebot in der Verfahrensberatungsstelle wurde schon von Beginn an von Asylsuchenden aus allen Herkunftsländern rege in Anspruch genommen (dazu mehr unter Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterAsylverfahrensberatung). Auffällig war aber der relativ geringe Anteil allein stehender Frauen an allen beratenen Personen. Ganz offenkundig ist das klassische Modell „Klient/in sucht Beratungsstelle auf“ für allein stehende Flüchtlingsfrauen nicht geeignet. Zur Behebung dieser Defizite hat die GGUA das Projekt „Beratung alleinstehender Flüchtlingsfrauen in der ZUE Schöppingen“ eingerichtet, das durch den Europäischen Flüchtlingsfonds (EFF) gefördert wird.

 

 

Die Zielgruppe und ihre besonderen Probleme


Die ZUE ist eingerichtet für 300 – 350 Flüchtlinge; die durchschnittliche Belegungszahl liegt bei etwa 250 Personen. Der Anteil der weiblichen Flüchtlinge beträgt konstant gut 30 %, darunter sehr viele allein reisende junge Frauen und allein erziehende mit kleinen Kindern. Auffällig viele der allein reisenden Frauen sind schwanger oder haben gerade ein Kind geboren. Die meisten der allein stehenden Frauen sind zwischen 16 und 26 Jahre alt und stammen aus afrikanischen Ländern (u. a. Kamerun, Nigeria, Ghana, Guinea, DR Kongo, Sierra Leone, Togo). Der Rest verteilt sich auf die anderen, dem BAMF Düsseldorf zugeordneten Herkunftsländer (u. a. Iran, Afghanistan, Irak, RF / Tschetschenien, ehem. Jugoslawien).

 

Die meisten dieser Flüchtlingsfrauen und –mädchen haben vor ihrem Transfer nach Schöppingen zur Erstaufnahme und Durchführung der Anhörung zunächst einige Tage auf dem Flüchtlingsschiff in Düsseldorf verbracht. Andere kommen aus der Frauenhaftanstalt Neuss, wo sie – meist zur Sicherung des weiteren Aufenthalts – einen Asylantrag gestellt haben. (Neuss bzw. – bei Asylantragstellung – das BAMF Düsseldorf ist eine „Sammelstelle“ für die im nordrhein-westfälischen Rotlichtmilieu aufgegriffenen illegalen Migrantinnen.)

 

Nicht wenige der Flüchtlingsfrauen verbleiben aufgrund der Ablehnung ihres Asylantrages als „offensichtlich unbegründet“ die gesetzliche Höchstdauer von drei Monaten in der Einrichtung. Für sie ist die Tatsache, dass Schöppingen ein abgelegenes 7.400-Einwohner-Dorf im westlichen Münsterland ist und die ZUE wiederum isoliert weit außerhalb des Dorfkerns liegt, besonders belastend.

 

Bekanntlich ist das Schicksal von Flüchtlingsfrauen oft geprägt durch spezielle Problemlagen, die nur innerhalb dieser Gruppe oder hier sehr ausgeprägt auftreten, und sie zu besonders schutzwürdigen Personen machen. Zu diesen Problemen gehören Traumatisierung und geschlechtsspezifische Verfolgung (z. B. Folter durch sexuelle Gewalt / Vergewaltigung, Genitalverstümmelung). Aufgrund der Herkunftsländer – etwa zwei Drittel stammen aus den Ländern Schwarzafrikas (s. o.) – und ihres jungen Alters kommen bei den in der ZUE Schöppingen untergebrachten allein reisenden Flüchtlingsfrauen zwei Problemlagen extrem gehäuft hinzu: HIV-Infizierung (seltener AIDS-Erkrankung) und Frauenhandel bzw. (Zwangs‑)Prosti­tution.

 

Dieser besonderen Schutzwürdigkeit und dem damit einhergehenden erhöhten Beratungs- und Begleitungsbedarf steht die – auf inzwischen zwei Jahren Verfahrens­beratung in der ZUE beruhende – Erfahrung gegenüber, dass gerade diese Personengruppe den Weg in die Beratung nicht findet. Dies ist nicht wörtlich zu verstehen; denn die beiden Räume der Beratungsstelle liegen frei zugänglich und erkennbar im zentralen Verwaltungsgebäude direkt gegenüber den Räumen der Bezirksregierung, die allen Flüchtlingen durch regelmäßig notwendige „Behördengänge“ vertraut sind. Selbst die Frauen, die von den Flüchtlingsberaterinnen auf dem Düsseldorfer Schiff oder den Betreuerinnen in der Haftanstalt Neuss auf die Möglichkeit der Weiterberatung in der ZUE hingewiesen worden sind, kommen oft nicht von allein. (Während die von den Düsseldorfer Kolleginnen angekündigten männlichen Flüchtlinge bzw. Flüchtlingsfamilien bisher ausnahmslos in die Beratung der ZUE gekommen sind.) Ganz offenkundig ist das klassische Modell „Klient sucht Beratungsstelle auf“ für alleinstehende Flüchtlingsfrauen, insbesondere aus Afrika, nicht geeignet. Abschreckend dürfte auf diese Frauen auch das meist mit Männern oder Ehepaaren besetzte Wartezimmer der Beratungsstelle wirken.

 

Um eine weit größere Zahl von alleinstehenden Frauen als bisher zu erreichen, kommt es deshalb zunächst darauf an, ihnen durch vertrauensbildende Maßnahmen den Zugang zur Asylverfahrensberatung zu erleichtern. Das Beratungsgespräch muss sich dann auf alle asylrelevanten Aspekte beziehen, wobei auch Wege gefunden bzw. erprobt werden müssen, die tabubesetzten, in der ZUE Schöppingen aber mit Händen zu greifenden Themen sexuelle Gewalt, Frauenhandel und Prostitution sowie HIV / AIDS anzusprechen.

 

Mit der bisherigen Finanzierung der Verfahrensberatung in der ZUE durch das Land Nordrhein-Westfalen konnte allein die oben beschriebene klassische Beratungsform angeboten werden, die aber die hier avisierte Zielgruppe nicht erreicht. Der beschriebene spezifische Beratungs- und Betreuungsbedarf für die besonders schutzbedürftigen alleinstehenden Flüchtlingsfrauen kann jetzt durch Aufstockung der entsprechenden Personalstelle mit Mitteln aus dem Europäischen Flüchtlingsfonds gedeckt werden.

 

Unsere Ziele und unsere Angebote



Mit diesem Projekt werden Verbesserungen der Aufnahmebedingungen für die Zielgruppe der allein reisenden sowie der allein erziehenden Flüchtlingsfrauen in der ZUE Schöppingen angestrebt. Im Einzelnen werden dabei in drei Phasen folgende Ziele verfolgt:

  1. Die genannten Flüchtlingsfrauen sollen durch vertrauensbildende Maßnahmen an die Beratung herangeführt werden.
  2. Die Beratung soll sich auf alle asylrelevanten Aspekte beziehen und dabei die speziellen geschlechtsspezifischen Problemlagen der Zielgruppe besonders berücksichtigen. Insbesondere sollen Wege gefunden und Mittel erprobt werden, die Tabuthemen sexuelle Gewalt, Frauenhandel / (Zwangs-) Prostitution und HIV / AIDS anzusprechen, um die betroffenen Frauen über mögliche Problemlösungen aufzuklären.
  3. Die Frauen sollen auf die Zuweisung in die Kommunen vorbereitet werden.

Die Umsetzung der Ziele in den einzelnen Phasen soll insbesondere durch folgende Maßnahmen geschehen:

 

1. Heranführung an die Beratung

  • Einrichtung einer eigenen Sprechstunde für Frauen, insbesondere für alleinstehende Frauen, in den vorher ungenutzten, seit Beginn des Projekts aber gut ausgestatteten Frauengemeinschaftsräumen der ZUE, d. h. außerhalb der Räume der Beratungsstelle
  • Einrichtung einer „Teestube“ in denselben Räumen, zur Herstellung von Kontakten; Gewinnung von Frauen aus der Gemeinde Schöppingen zur Unterhaltung der Teestube; Beratung dieser Ehrenamtlichen
  • Aufsuchen der Frauen aus der Zielgruppe (anhand der Belegungslisten); gezieltes, individuelles Ansprechen; persönliche Anschreiben mit Einladung zur Beratung
  • Entwerfen und Auslegen von frauengerechtem Informationsmaterial zum Asylverfahren sowie zu den spezifischen Problemlagen der Frauen
  • Organisation von Info-Gruppenveranstaltungen
  • mit Ärztinnen und Sozialarbeiterinnen der AIDS-Ambulanz der Uniklinik Münster,
  • mit Mitarbeiterinnen der AIDS-Hilfe Ahaus und Münster,
  • mit der Mitarbeiterin der Schwangerschaftsberatungsstelle Ahaus,
  • mit Vertreterinnen der in der NRW-Vernetzung zu Menschenhandel organisierten Beratungsstellen
  • ggf. mit Vertreterinnen von Polizei oder LKA

 

2. in der Beratung

  • Vergleich des Anhörungsprotokolls mit der in der Beratung erzählten Flucht‑ / Lebensgeschichte,
  • ggf. Vermittlung von Kontakten zu Dolmetscherinnen und zu weiblichen Ehrenamtlichen
  • Vermittlung zu Fachärztinnen, Psychologinnen, zur Schwangerschaftsberatung usw., Organisation von Begleitung
  • Vermittlung von Rechtsanwältinnen
  • Unterstützung bei Wünschen bezüglich der Zuweisung
  • Vermittlung von Vormundschaften (bei 16- und 17-Jährigen)
  • Information über Zeugen‑ / Opferschutzprogramme
  • Beratung zu Rückkehrfragen und ggf. Unterstützung bei freiwilliger Rückkehr

 

3. Zuweisung in die Kommune

  • Versorgung der Frauen mit Adressen von Beratungs- und Betreuungsorganisationen
  • Ankündigung der Frauen, ggf. Weiterleitung von Unterlagen an Beratungsstellen.

 

Innovativer Charakter des Projektes

 

Der innovative Charakter des Projektes ergibt sich aus dem Umstand, dass die Zielgruppe bisher von dem Angebot der Asylverfahrensberatung in der ZUE keinen Gebrauch gemacht hat und nun erstmals einer ihre speziellen Problemlagen berücksichtigenden Beratung und Begleitung zugeführt werden soll. Innovativ ist auch, dass das Problem HIV / AIDS in der Erstberatung für Asylsuchende bisher noch nicht erkennbar thematisiert worden ist. Das gleiche gilt für das Thema „Frauenhandel und Asylverfahren“, das darüber hinaus in der Flüchtlingspolitik bislang überhaupt keine Rolle spielt. Hier sollen erste empirische Grundlagen zusammengetragen werden.

 

Das Projekt Beratung allein stehender Flüchtlingsfrauen
wird unterstützt durch den
Europäischen Flüchtlingsfonds (EFF)