

Da die GGUA bereits über Erfahrungen im speziellen Bereich der Asylverfahrensberatung in einer Zentralen Aufnahmeeinrichtung in Münster verfügte, wurde ihr vom Paritätischen Wohlfahrtsverband die Verfahrensberatung in der Zentralen Unterbringungseinrichtung für Flüchtlinge (ZUE) in Schöppingen / Kreis Borken angetragen. Diese Aufgabe hat der Verein im Januar 2003 übernommen.
Die ZUE Schöppingen ist eine von inzwischen nur noch drei Zentralen Unterbringungseinrichtungen für Flüchtlinge des Landes Nordrhein-Westfalen. Organisatorisch ist sie im wesentlichen der Außenstelle Düsseldorf des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zugeordnet.
Das Beratungsangebot in der Verfahrensberatungsstelle wurde schon von Beginn an von Asylsuchenden aus allen Herkunftsländern rege in Anspruch genommen (dazu mehr unter
Asylverfahrensberatung). Auffällig war aber der relativ geringe Anteil allein stehender Frauen an allen beratenen Personen. Ganz offenkundig ist das klassische Modell „Klient/in sucht Beratungsstelle auf“ für allein stehende Flüchtlingsfrauen nicht geeignet. Zur Behebung dieser Defizite hat die GGUA das Projekt „Beratung alleinstehender Flüchtlingsfrauen in der ZUE Schöppingen“ eingerichtet, das durch den Europäischen Flüchtlingsfonds (EFF) gefördert wird.
Die Zielgruppe und ihre besonderen Probleme
Die ZUE ist eingerichtet für 300 – 350 Flüchtlinge; die durchschnittliche Belegungszahl liegt bei etwa 250 Personen. Der Anteil der weiblichen Flüchtlinge beträgt konstant gut 30 %, darunter sehr viele allein reisende junge Frauen und allein erziehende mit kleinen Kindern. Auffällig viele der allein reisenden Frauen sind schwanger oder haben gerade ein Kind geboren. Die meisten der allein stehenden Frauen sind zwischen 16 und 26 Jahre alt und stammen aus afrikanischen Ländern (u. a. Kamerun, Nigeria, Ghana, Guinea, DR Kongo, Sierra Leone, Togo). Der Rest verteilt sich auf die anderen, dem BAMF Düsseldorf zugeordneten Herkunftsländer (u. a. Iran, Afghanistan, Irak, RF / Tschetschenien, ehem. Jugoslawien).
Die meisten dieser Flüchtlingsfrauen und –mädchen haben vor ihrem Transfer nach Schöppingen zur Erstaufnahme und Durchführung der Anhörung zunächst einige Tage auf dem Flüchtlingsschiff in Düsseldorf verbracht. Andere kommen aus der Frauenhaftanstalt Neuss, wo sie – meist zur Sicherung des weiteren Aufenthalts – einen Asylantrag gestellt haben. (Neuss bzw. – bei Asylantragstellung – das BAMF Düsseldorf ist eine „Sammelstelle“ für die im nordrhein-westfälischen Rotlichtmilieu aufgegriffenen illegalen Migrantinnen.)
Nicht wenige der Flüchtlingsfrauen verbleiben aufgrund der Ablehnung ihres Asylantrages als „offensichtlich unbegründet“ die gesetzliche Höchstdauer von drei Monaten in der Einrichtung. Für sie ist die Tatsache, dass Schöppingen ein abgelegenes 7.400-Einwohner-Dorf im westlichen Münsterland ist und die ZUE wiederum isoliert weit außerhalb des Dorfkerns liegt, besonders belastend.
Bekanntlich ist das Schicksal von Flüchtlingsfrauen oft geprägt durch spezielle Problemlagen, die nur innerhalb dieser Gruppe oder hier sehr ausgeprägt auftreten, und sie zu besonders schutzwürdigen Personen machen. Zu diesen Problemen gehören Traumatisierung und geschlechtsspezifische Verfolgung (z. B. Folter durch sexuelle Gewalt / Vergewaltigung, Genitalverstümmelung). Aufgrund der Herkunftsländer – etwa zwei Drittel stammen aus den Ländern Schwarzafrikas (s. o.) – und ihres jungen Alters kommen bei den in der ZUE Schöppingen untergebrachten allein reisenden Flüchtlingsfrauen zwei Problemlagen extrem gehäuft hinzu: HIV-Infizierung (seltener AIDS-Erkrankung) und Frauenhandel bzw. (Zwangs‑)ProstiÂtution.
Dieser besonderen Schutzwürdigkeit und dem damit einhergehenden erhöhten Beratungs- und Begleitungsbedarf steht die – auf inzwischen zwei Jahren VerfahrensÂberatung in der ZUE beruhende – Erfahrung gegenüber, dass gerade diese Personengruppe den Weg in die Beratung nicht findet. Dies ist nicht wörtlich zu verstehen; denn die beiden Räume der Beratungsstelle liegen frei zugänglich und erkennbar im zentralen Verwaltungsgebäude direkt gegenüber den Räumen der Bezirksregierung, die allen Flüchtlingen durch regelmäßig notwendige „Behördengänge“ vertraut sind. Selbst die Frauen, die von den Flüchtlingsberaterinnen auf dem Düsseldorfer Schiff oder den Betreuerinnen in der Haftanstalt Neuss auf die Möglichkeit der Weiterberatung in der ZUE hingewiesen worden sind, kommen oft nicht von allein. (Während die von den Düsseldorfer Kolleginnen angekündigten männlichen Flüchtlinge bzw. Flüchtlingsfamilien bisher ausnahmslos in die Beratung der ZUE gekommen sind.) Ganz offenkundig ist das klassische Modell „Klient sucht Beratungsstelle auf“ für alleinstehende Flüchtlingsfrauen, insbesondere aus Afrika, nicht geeignet. Abschreckend dürfte auf diese Frauen auch das meist mit Männern oder Ehepaaren besetzte Wartezimmer der Beratungsstelle wirken.
Um eine weit größere Zahl von alleinstehenden Frauen als bisher zu erreichen, kommt es deshalb zunächst darauf an, ihnen durch vertrauensbildende Maßnahmen den Zugang zur Asylverfahrensberatung zu erleichtern. Das Beratungsgespräch muss sich dann auf alle asylrelevanten Aspekte beziehen, wobei auch Wege gefunden bzw. erprobt werden müssen, die tabubesetzten, in der ZUE Schöppingen aber mit Händen zu greifenden Themen sexuelle Gewalt, Frauenhandel und Prostitution sowie HIV / AIDS anzusprechen.
Mit der bisherigen Finanzierung der Verfahrensberatung in der ZUE durch das Land Nordrhein-Westfalen konnte allein die oben beschriebene klassische Beratungsform angeboten werden, die aber die hier avisierte Zielgruppe nicht erreicht. Der beschriebene spezifische Beratungs- und Betreuungsbedarf für die besonders schutzbedürftigen alleinstehenden Flüchtlingsfrauen kann jetzt durch Aufstockung der entsprechenden Personalstelle mit Mitteln aus dem Europäischen Flüchtlingsfonds gedeckt werden.
Unsere Ziele und unsere Angebote
Mit diesem Projekt werden Verbesserungen der Aufnahmebedingungen für die Zielgruppe der allein reisenden sowie der allein erziehenden Flüchtlingsfrauen in der ZUE Schöppingen angestrebt. Im Einzelnen werden dabei in drei Phasen folgende Ziele verfolgt:
Die Umsetzung der Ziele in den einzelnen Phasen soll insbesondere durch folgende Maßnahmen geschehen:
1. Heranführung an die Beratung
2. in der Beratung
3. Zuweisung in die Kommune
Innovativer Charakter des Projektes
Der innovative Charakter des Projektes ergibt sich aus dem Umstand, dass die Zielgruppe bisher von dem Angebot der Asylverfahrensberatung in der ZUE keinen Gebrauch gemacht hat und nun erstmals einer ihre speziellen Problemlagen berücksichtigenden Beratung und Begleitung zugeführt werden soll. Innovativ ist auch, dass das Problem HIV / AIDS in der Erstberatung für Asylsuchende bisher noch nicht erkennbar thematisiert worden ist. Das gleiche gilt für das Thema „Frauenhandel und Asylverfahren“, das darüber hinaus in der Flüchtlingspolitik bislang überhaupt keine Rolle spielt. Hier sollen erste empirische Grundlagen zusammengetragen werden.
Das Projekt Beratung allein stehender Flüchtlingsfrauen
wird unterstützt durch den
Europäischen Flüchtlingsfonds (EFF)
Allgemeine Beratung:
Mo: 15-18 Uhr
Di: 9-12 Uhr
Do: 15-18 Uhr
Formularsprechstunde:
Mi: 9-12 Uhr
Wir bedanken uns für freundliche Unterstützung bei Bäckerei Cibaria, die jeden Mittwoch eine kostenlose Brotausgabe in der GGUA ermöglicht.
Wir bedanken uns bei den Westfälischen Nachrichten für kostenlose Zeitungsexemplare für unsere KlientInnen.