Kollateralschäden sicherheitsrechtlicher Befragungen

Von Dr. Ulrike Löw, Referentin für Öffentlichkeitsarbeit der GGUA Flüchtlingshilfe

 

Münster macht mobil. Als erste Kommune in NRW wehren sich Vertreter der Stadt gemeinsam mit der Universität und politischen Parteien gegen den Fragebogen der Sicherheitskonferenz des Innenministeriums NRW.

In dem umstrittenen Fragebogen müssen Ausländer aus 26 Staaten, bevor sie eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, sicherheitsrelevante Fragen beantworten wie z.B.: „Haben Sie sich in Deutschland jemals an politisch, ideologisch oder religiös motivierten Gewalttätigkeiten beteiligt oder dazu aufgerufen?“

1992 musste ich ähnliche Fragen bei meiner Einreise in die USA beantworten. Eine Frage lautete: „Haben Sie vor, in den USA eine Straftat zu begehen?“

Schon damals fragte ich mich, wer hier wohl „ja“ ankreuzt. Die Terroristen des 11. September 2001 haben es offensichtlich nicht getan.

Können Sicherheitsfragebögen also wirklich eine höhere Sicherheit bieten? In einer öffentlichen Sitzung befragte der Ausländerbeirat der Stadt Münster hierzu Burkhard Schnieder, den Leiter des Referats für Ausländer- und Flüchtlingsangelegenheiten im Innenminsterium NRW, und seinen Mitarbeiter Gerald Muß, Leiter der Sicherheitskonferenz, der auch für den NRW-Fragebogen verantwortlich ist.

 

Geringer Erkenntnisgewinn

Fakt ist: Der Fragebogen hilft nicht dabei, auf Verdächtige aufmerksam zu werden. Auch Schnieder räumt ein, dass sicherlich kein Terrorist die Fragen wahrheitsgemäß beantworten werde. Ergäben sich hier jedoch Diskrepanzen zu anderen Erkenntnissen, so Schnieder, könne der Fragebogen aus „Fällen von Beweisnot“ heraushelfen. So sei z.B. die Ausbildung in einem Lager in Afghanistan bislang nicht strafbar. Wenn aber jemand diesbezüglich gelogen habe, bestünde ein Ausweisungsgrund.

Mit anderen Worten: Es müssen also bereits andere Verdachtsmomente vorhanden sein, um die Antworten des Fragebogens überhaupt mit irgendetwas abgleichen zu können. Wenn es diese Verdachtsmomente jedoch bereits gibt, wozu dann noch der Fragebogen, den im übrigen auch all jene ausfüllen müssen, gegen die überhaupt kein konkreter Verdacht besteht? Es wird deutlich, dass der Fragebogen nicht einem Erkenntisgewinn dient.

 

Schnellere Abschiebung

Schnieder begründet die sicherheitsrechtliche Befragung unter anderem mit der scharfen Kritik des Richters im „Al-Tawhid“-Prozess, der damals die Praxis des Ausländer- und Einbürgerungsrechts angriff: „Bei frühzeitiger Abschiebung wäre Deutschland nicht nur von einer ernsten Anschlagsgefahr verschont geblieben, sondern man hätte sich abgesehen von der Sozialhilfe auch zwei überaus teure Strafverfahren ersparen können." (WDR Panorama, 26.10.2005)

Und in der Tat ist der Fragebogen vor allem ein Rechtsinstrument: Er soll Abschiebungen ermöglichen, für die es sonst keine rechtliche Handhabe gäbe. Hierzu muss dem Betroffenen nicht die Beteiligung an terroristischen Aktivitäten nachgewiesen werden, sondern es reicht, wenn er bei der sicherheitsrechtlichen Befragung die Unwahrheit gesagt hat.

In dem Moment greift § 54 Nr. 6 AufenthG und die “Ausweisung im Regelfall”. In der Begründung heißt es ausdrücklich: „Der Nachweis solcher unrichtiger Angaben [genügt] für die Ausweisung. Ein darüber hinausgehender Nachweis eines Kontakts zum Terrorismus ist nicht erforderlich.“

Mit diesem Gesetz kann man Menschen also bereits vor jeder Planung terroristischer Anschläge präventiv ausweisen, nach dem Motto: “Ich weiß, was du nächsten Sommer eventuell einmal tun könntest (vielleicht auch nicht, aber es könnte ja sein...).”

Die Brisanz dieser Regelung ist in kritischen Kommentaren zum Fragebogen bislang kaum thematisiert worden. Dort herrscht Empörung über den Inhalt einzelner Fragen, oder es werden Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Beantwortungspflicht geäußert. Regelmäßig  fallen auch Begriffe wie „Generalverdacht“ und „Rasterfahndung“.

Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2006 sind nämlich Rasterfahndungen grundsätzlich nur noch bei „konkreter Gefahr für hochrangige Rechtsgüter“ erlaubt. Eine “allgemeine Bedrohungslage”, wie sie seit den Terroranschlägen von New York und Washington "praktisch ununterbrochen" besteht, reiche nicht aus.

Anwälte prüfen daher auch bereits, ob die massenhafte Datenermittlung, wie sie durch den Sicherheitsfragebogen erfolgt, verfassungswidrig ist.

Doch nehmen wir einmal an, der Fragebogen bleibt, und § 54 Nr. 6 AufenthG  kann angewendet werden. In diesem Fall frage ich mich, wie es möglich ist, dass jemand aus Terrorschutzgründen ausgewiesen werden kann, ohne dass man ihm Terrorkontakte nachgewiesen hat.

Tatsächlich wird hier die im Strafgesetzbuch verankerte Unschuldsvermutung in eine Schuldvermutung umgewandelt. Normalerweise gilt jede Person so lange als unschuldig, bis ihre Schuld in einem Rechtsverfahren nachgewiesen wurde. Im vorliegenden Fall jedoch reicht  bereits eine Schuldvermutung  aus, um die Ausweisung zu erwirken. Diese Schuld nimmt der Gesetzgeber dann an, wenn der Befragte unwahre Angaben gemacht hat.

Ohne an dieser Stelle ein Plädoyer für die Lüge halten zu wollen, möchte ich doch zu bedenken geben, dass Menschen aus den unterschiedlichsten Gründen den Impuls verspüren können, Dinge zu verschweigen. Und dass nicht jeder, der in der Sicherheitsbefragung lügt, ein Terrorist sein muss.

 

Folteropfer in Bedrängnis

Ein anderer Grund könne z. B. Angst vor Missverständnissen, Fehlinterpretationen und ungerechtfertiger Ausweisung sein. Auch, wenn die meisten Befragten bei der Wahrheit bleiben: Dass der Fragebogen sie enorm unter Druck setzt, steht außer Frage. Das trifft vor allem auf Flüchtlinge zu. Viele von ihnen sind vor Unrechtsregimen geflohen, haben oft jahrelang unter Umständen gelebt, in denen scheinbar harmlose Wahrheiten dazu missbraucht wurden, einen Menschen zu foltern und mit dem Tode zu bedrohen.

Traumatisierte Menschen können nach ihrer Flucht oft nur schwer Vertrauen entwickeln. Ihr Glaube an die Rechtmäßigkeit staatlichen Handelns ist gering, die Angst, auch in Deutschland in die „Mühlen der Justiz zu geraten“, entsprechend groß. Zumal Flüchtlinge in Deutschland häufig die Erfahrung machen müssen, dass ihre Fluchtgründe nicht anerkannt werden, obwohl sie in ihrem Herkunftsland nachweislich in Lebensgefahr wären. Die Verweigerung des Flüchtlingsstatus ist für sie nicht nachvollziehbar und nährt ihr Mißtrauen, auch bei uns willkürlichen Entscheidungen ausgesetzt zu sein.

Und wenn mancher hier schon für sich selbst in innere Not gerät, wie kann er dann, wie im Fragebogen gefordert, Freunde und Bekannte namentlich auflisten, die möglicherweise verdächtigen Organisationen „nahe stehen“ oder nahe standen? Was genau verstehen deutsche Behörden unter „nahe stehen”? Das gleiche wie der Befragte? Kann er es verantworten, seine Bekannten möglicherweise unnötig in Bedrängnis zu bringen? Gleichzeitig weiß er, dass das Verschweigen von Informationen wie eine Lüge gewertet wird und einen Ausweisungsgrund darstellt. Viele Zugewanderte fühlen sich hier zur Denunziation genötigt.

Ähnlich verstehen sie auch die Frage, ob sie bereit seien, mit dem deutschen Verfassungsschutz zusammen zu arbeiten. In vielen ihrer Heimatländer stünde auf eine solche Zusammenarbeit die Todesstrafe.  Burkard Schnieder weist darauf hin, die Beantwortung dieser Frage sei schließlich freiwillig.

Wie dehnbar der Begriff „Freiwilligkeit“ sein kann, wissen all jene, die in ihren Heimatländern leidvolle Geheimdiensterfahrungen gemacht haben. Entsprechend vorbelastete Menschen können daher nicht immer abschätzen, wie deutsche Behörden an dieser Stelle ein “ja”, “nein” oder gar keine Antwort bewerten.

Kurzum: Es lassen sich vielfache Szenarien entwerfen, unter denen Menschen sich zur Lüge verleitet sehen könnten, und viele davon haben nichts mit Terrorismus zu tun.

 

Kollateralschäden

Es spricht nichts dagegen, eine Lüge rechtlich zu ahnden. Als  Ausweisungsgrund darf sie meines Erachtens jedoch nicht herangezogen werden. Dies wäre eine unzulässige Gleichsetzung von Lügnern mit mutmaßlichen Terroristen, die zur Folge haben könnte, dass auch Menschen ausgewiesen werden, die niemals vorhatten, terroristisch aktiv zu werden.

 

Auszüge des Erhebungsbogens: http://www.gruenemuenster.de/var/uploads/fragebogen.PDF