GGUA-Infobrief 2. Jahrgang Nr. 2/2008 - Juli 2008

Liebe Mitglieder, liebe Ehrenamtliche und alle Interessierten!

 

Es ist viel passiert! Preise über Preise! Nach der positiven Resonanz auf unsere bisherigen Themenschwerpunkte setzen wir die Reihe fort mit einem Kommentar zu der umstrittenen sicherheitsrechtlichen Befragung von MigrantInnen, die in Münster zur Zeit wieder für Aufregung sorgt.

Allen eine erholsame Ferienzeit wünscht die GGUA!

 

Rückblicke

Ehrenpreis für „Integration begleiten!“

 

 


Am 5. Juni erhielten wir für unser Projekt „Integration begleiten!“ den Ehrenpreis des 4. entwicklungs-politischen Nord-Süd-Preises der Stadt Münster und der bürger:sinn:stiftung 2008. Die feierliche Übergabe der Urkunde erfolgte im Festsaal des Münsterschen Rathauses. In der Laudatio hieß es, mit der Ehrung solle „die wertvolle Arbeit der GGUA“ hervorgehoben werden, die „in all den Jahren Flüchtlingen in unserer Stadt mit Rat und Tat zur Seite stand“.

Den Nord-Süd-Preis verleiht die Stadt Münster alle zwei Jahre für vorbildliche Aktionen und Projekte, die die Ursachen ungleicher Entwicklung in der Welt einer breiteren Öffentlichkeit bewusst machen und beispielhaft vorführen, wie durch lokales Engagement globale Prozesse beeinflusst werden können.

 

DaNercs zweimal ausgezeichnet

 

Gleich zweimal haben unsere “großen” HipHopper, die DaNercs, im vergangenen Vierteljahr Preise gewonnen. Bei dem bundesweiten HipHop-Wettbewerb "Present ya style", der am 15. März in der Stadthalle Hiltrup stattfand (s. Rundbrief 1/2008), belegten sie in der Kategorie “Adults” den zweiten Platz (Foto: v.l.n.r.: Uros, Said, Andy und Ayuk bei der Preisübergabe).

Ebenfalls ausgezeichnet wurde die Gruppe für ihre Teilnahme an dem Schülerwettbewerb “Die Entdeckung des Anderen”, der vom Ausländerbeirat der Stadt Münster und der Stadt Münster ausgelobt wurde. Die jugendlichen Teilnehmer sollten Konflikte und deren Lösung im Umgang mit kultureller Vielfalt kreativ darstellen. Die GGUA-HipHopper überzeugten die Jury mit einer videotechnisch aufgearbeiteten Tanz- und Theatercollage.

Die öffentliche Preisverleihung findet am 22. August von 11-13 Uhr im Stadthaus II statt. Dort werden auch die eingereichten Beiträge zu sehen sein.

 

 

Aus unseren Arbeitsbereichen und Projekten

Unsere Verfahrungsberatung in Schöppingen

 

 

In der Zentralen Unterbringungseinrichtung für Flüchtlinge (ZUE) Schöppingen, einer von zwei nordrhein-westfälischen Aufnahmeeinrichtungen für neu ankommende Asylsuchende, leistet die GGUA mit Dr. Brigitte Derendorf und Dominik Hüging die Asylverfahrensberatung.

Die Schwerpunkte der Asylverfahrensberatung liegen inhaltlich auf der „klassischen“ Beratung und Hilfe im Asylverfahren, Beratung und Unterstützung von kranken Flüchtlingen, allein stehenden Frauen und unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen. 

Brigitte Derendorf leitet ein Projekt des Europäischen Flüchtlingsfonds zur Beratung allein stehender Flüchtlingsfrauen, Dominik Hüging seit November 2007 ein Projekt der UNO-Flüchtlingshilfe zur Beratung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen.

Diese beiden Gruppen haben einen besonders hohen Beratungsbedarf und nehmen dementsprechend einen großen Teil der Beratungszeit in Anspruch.

Aktuell ist der Wechsel der Erstaufnahme (d.h. die  Unterbringung in den ersten Tagen nach der Ankunft in Deutschland) in Nordrhein-Westfalen  ein Problem für die Verfahrensberatung. Die Beratung war bis zum 30.11.07 in der Zuständigkeit der Zentralen Ausländerbehörde (ZAB) Düsseldorf, seit dem 01.12.07 ist die ZAB Dortmund zuständig. Die gut funktionierende Vernetzung mit den beteiligten Ämtern in Düsseldorf, vor allem aber mit den Kolleginnen der Asylverfahrensberatung in Düsseldorf wurden somit „gesprengt“, so dass in diesem Jahr der Kontakt zur ZAB Dortmund, zum Jugendamt Dortmund und natürlich der zu neuen Kollegin in der Asylverfahrensberatung in Dortmund neu aufgebaut werden muss.

Auch der Beratung in sog. „Dublin-Fällen“ kommt ein immer größerer Stellenwert zu, da ihr Anteil an der Gesamtzahl der Asylanträge weiter steigend ist. In diesen Fällen ist ein anderer europäischer Staat für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig. Hauptproblem sind hier die angeordneten Abschiebungen nach Griechenland, das die Mindeststandards für Asylverfahren und auch die internationalen Menschenrechte nicht einhält. Die Beratung in Dublin-Fällen ist oft sehr zeitintensiv und die Erfolgsquote im Verhältnis zum Aufwand ziemlich gering.

 

 

Quassel-Café goes Picknick

 

 

Zum achten Mal nutzten im vergangenen Juni Frauen verschiedener Nationalitäten unser monatlich stattfindendes “Quassel-Café” zu einem gemütlichen Plausch. Wegen des sonnigen Wetters fand das Treffen im Schlossgarten statt. Nach einem Besuch des Botanischen Gartens fachsimpelten die Frauen über die verschiedenen Hochzeitsbräuche ihrer Herkunftsländer Kosovo, Persien, Bulgarien und Deutschland, während sie sich über selbstgebackenen Kuchen, Salate und orientalische Süßigkeiten hermachten. Die Stimmung war gelöst, alle fühlten sich sichtlich wohl. „Ich habe mich schon den ganzen Monat auf heute gefreut“, schwärmte eine Teilnehmerin begeistert. „Einmal im Monat passt mein Mann auf die Kinder auf, dann gehe ich zur GGUA und treffe die anderen Frauen“, berichtete eine andere. Bei einer dritten verschwanden sogar mit einem Mal ihre Kopfschmerzen. Das „Quassel-Café“ der GGUA Flüchtlingshilfe tut also offensichtlich gut!

 


Aktuelle Aufrufe

 

Da wir unsere Arbeit auf hohem Niveau weiterführen und einzelne Projektbereiche weiter optimieren möchten, sind wir für jede Unterstützung dankbar! Es gibt viele Bereiche, in denen Sie für uns ehrenamtlich tätig werden oder uns durch eine Geldspende helfen können!

 

 

Werden Sie ein “Schlauberger”!

 

 

Unterstützen Sie uns durch Ihre Mitarbeit bei der schulischen Betreuung von Kindern mit Flucht- und Migrationshintergrund! Arbeiten Sie ehrenamtlich in der Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge an der Warendorfer Straße oder an der Michael-Schule, der Melanchthon-Schule oder der Förderschule Albert Schweitzer-Schule.

Fachkenntnisse sind nicht erforderlich, da wir regelmäßig Fortbildungen und Beratungen für unsere freiwilligen HelferInnen anbieten, und unsere Projektleiterin Johanna Kokoszka darüber hinaus für Fragen jederzeit zur Verfügung steht. Bei Interesse melden Sie sich bitte bei Frau Kokoszka unter kokoszka@ggua.de oder unter 0251/14486-0.

 

Machen Sie auf uns aufmerksam!

 

Kennen Sie in Ihrem persönlichem Umfeld Menschen, die sich für Flüchtlings- und Migrationsarbeit interessieren? Dann berichten Sie von uns, leiten Sie unseren Infobrief weiter oder verweisen Sie auf unsere Homepage! Machen Sie auf die Möglichkeit einer Spende, der ehrenamtlichen Mitarbeit oder Mitgliedschaft bei der GGUA aufmerksam! Helfen Sie uns dabei, weitere UnterstützerInnen zu gewinnen! Unter www.ggua.de können sich Interessierte umfassend über uns informieren und jederzeit mit uns in Kontakt treten. Auch unseren Infobrief können sie dort abonnieren.

 

 

Werden Sie GGUA-Mitglied!

 

Wir alle wissen: Auch gemeinnützige Arbeit kostet Geld. Ohne die tatkräftige Unterstützung vieler Ehrenamtlicher könnten wir unsere Projekte nicht auf dem aktuellen hohen Niveau anbieten. Dafür an dieser Stelle noch einmal ein herzlicher Dank!

Dennoch entstehen Kosten, sei es für Kaffee und Brötchen, die wir den Arbeits- und Wohnungssuchenden im wöchentlichen TIB-Café anbieten, die Erstellung und Versendung von Informations-materialien, Kopierkosten für wichtige Dokumente unserer KlientenInnen, Fahrtkosten bei der Begleitung zu Ämtern und  und und...

Viele kleine Summen summieren sich so im Laufe eines Jahres zu einem fünfstelligen Betrag, der durch die Fördergelder von Stadt, Land und Bund schon lange nicht mehr gedeckt ist.

Unterstützen Sie daher unsere wichtige Arbeit durch eine Mitgliedschaft (diese ist schon für 3 € pro Monat möglich und jederzeit ohne Beachtung von Fristen  kündbar). Treten Sie über www.ggua.de ganz einfach online der GGUA bei oder drucken Sie sich dort das Beitrittsformular als PDF aus und senden Sie es uns per Post. Auch eine Spende ist online möglich über:

www.spendenportal.de/main/org.php.

 

Termine Termine Termine

 

12. August und 9. September 2008

 

 

Interkulturelles „Quassel-Café“ von und für Frauen 16-18 Uhr, GGUA Flüchtlingshilfe, Südstraße 46, Münster

 

Ein offener Treff mit Kaffee und Kuchen für Frauen aller Nationalitäten in den Räumlichkeiten der GGUA. Bei sonnigem Wetter treffen wir uns in der GGUA und gehen dann gemeinsam ins Grüne, um zu picknicken! Eine Voranmeldung ist nicht nötig. Fühlen Sie sich herzlich eingeladen! Weitere Infos über Marlies Isernhinke, Tel.: 0251/14486-27 oder isernhinke@ggua.de.

 

 

14. August 2008

 
„Schlauberger“-Ehrenamtlichen-Treffen für BetreuerInnen der Kinder in der Flüchtlingsunterkunft

16.30 Uhr. Der Ort wird noch bekannt gegeben.

An diesem Tag treffen sich zum ersten Mal im neuen Schuljahr alle Ehrenamtlichen, die in der Flüchtlingsunterkunft an der Warendorfer Straße Kinder schulisch betreuen oder betreuen möchten. Kontakt und Informationen: Johanna Kokoszka (0251/14486-22).

 

22. August 2008

 

Auszeichnung der Preisträger des Schülerwettbewerbs “Die Entdeckung des Anderen”

11-13 Uhr, Stadthaus II, Ludgeriplatz 4, Münste

 

Der Ausländerbeirat der Stadt Münster und die Stadt Münster vergeben unter anderem an „unsere“ HipHopper, die „DaNercs“ einen Preis für ihre erfolgreiche Teilnahme an dem Wettbewerb.

 

2. September 2008

 

 

18 Uhr, GGUA Flüchtlingshilfe, Südstraße 46.Erstes Schlauberger-Ehrenamtlichen-Treffen für alle


Zu diesem Treffen sind alle Schlauberger-Ehrenamtlichen und InteressentInnen eingeladen, die in den verschiedenen Schulen oder in der Flüchtlingsunterkunft an der Warendorfer Straße aktiv sind oder es werden möchten. Geplantes Thema ist die Einführung in das Projekt, die Klärung von Problemen und offene Fragen.

 

 

20. September 2008

 

 

Informationsveranstaltung zum „Schlauberger“-Projekt

10-16 Uhr, in den Räumen der Albert-Schweitzer-Schule, Manfred-von-Richthofen-Str. 49, Münster

Johanna Kokoszka und Marlies Isernhinke stellen im Rahmen des „Zweiten Freiwilligentages“ der Freiwilligenagentur Münster allen Interessentinnen und Interessenten das „Schlauberger“-Projekt vor. Aktive oder ehemalige „Schlauberger“ sind herzlich eingeladen, uns bei der Präsentation zu unterstützen! Melden Sie sich bei Johanna Kokoszka (0251/14486-22).

 

Themenschwerpunkt

 

Kollateralschäden sicherheitsrechtlicher Befragungen

 

Von Dr. Ulrike Löw, Referentin für Öffentlichkeitsarbeit der GGUA Flüchtlingshilfe

 

Münster macht mobil. Als erste Kommune in NRW wehren sich Vertreter der Stadt gemeinsam mit der Universität und politischen Parteien gegen den Fragebogen der Sicherheitskonferenz des Innenministeriums NRW.

In dem umstrittenen Fragebogen müssen Ausländer aus 26 Staaten, bevor sie eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, sicherheitsrelevante Fragen beantworten wie z.B.: „Haben Sie sich in Deutschland jemals an politisch, ideologisch oder religiös motivierten Gewalttätigkeiten beteiligt oder dazu aufgerufen?“

1992 musste ich ähnliche Fragen bei meiner Einreise in die USA beantworten. Eine Frage lautete: „Haben Sie vor, in den USA eine Straftat zu begehen?“

Schon damals fragte ich mich, wer hier wohl „ja“ ankreuzt. Die Terroristen des 11. September 2001 haben es offensichtlich nicht getan.

Können Sicherheitsfragebögen also wirklich eine höhere Sicherheit bieten? In einer öffentlichen Sitzung befragte der Ausländerbeirat der Stadt Münster hierzu Burkhard Schnieder, den Leiter des Referats für Ausländer- und Flüchtlingsangelegenheiten im Innenminsterium NRW, und seinen Mitarbeiter Gerald Muß, Leiter der Sicherheitskonferenz, der auch für den NRW-Fragebogen verantwortlich ist.

 

Geringer Erkenntnisgewinn

Fakt ist: Der Fragebogen hilft nicht dabei, auf Verdächtige aufmerksam zu werden. Auch Schnieder räumt ein, dass sicherlich kein Terrorist die Fragen wahrheitsgemäß beantworten werde. Ergäben sich hier jedoch Diskrepanzen zu anderen Erkenntnissen, so Schnieder, könne der Fragebogen aus „Fällen von Beweisnot“ heraushelfen. So sei z.B. die Ausbildung in einem Lager in Afghanistan bislang nicht strafbar. Wenn aber jemand diesbezüglich gelogen habe, bestünde ein Ausweisungsgrund.

Mit anderen Worten: Es müssen also bereits andere Verdachtsmomente vorhanden sein, um die Antworten des Fragebogens überhaupt mit irgendetwas abgleichen zu können. Wenn es diese Verdachtsmomente jedoch bereits gibt, wozu dann noch der Fragebogen, den im übrigen auch all jene ausfüllen müssen, gegen die überhaupt kein konkreter Verdacht besteht? Es wird deutlich, dass der Fragebogen nicht einem Erkenntisgewinn dient.

 

Schnellere Abschiebung

Schnieder begründet die sicherheitsrechtliche Befragung unter anderem mit der scharfen Kritik des Richters im „Al-Tawhid“-Prozess, der damals die Praxis des Ausländer- und Einbürgerungsrechts angriff: „Bei frühzeitiger Abschiebung wäre Deutschland nicht nur von einer ernsten Anschlagsgefahr verschont geblieben, sondern man hätte sich abgesehen von der Sozialhilfe auch zwei überaus teure Strafverfahren ersparen können." (WDR Panorama, 26.10.2005)

Und in der Tat ist der Fragebogen vor allem ein Rechtsinstrument: Er soll Abschiebungen ermöglichen, für die es sonst keine rechtliche Handhabe gäbe. Hierzu muss dem Betroffenen nicht die Beteiligung an terroristischen Aktivitäten nachgewiesen werden, sondern es reicht, wenn er bei der sicherheitsrechtlichen Befragung die Unwahrheit gesagt hat.

In dem Moment greift § 54 Nr. 6 AufenthG und die “Ausweisung im Regelfall”. In der Begründung heißt es ausdrücklich: „Der Nachweis solcher unrichtiger Angaben [genügt] für die Ausweisung. Ein darüber hinausgehender Nachweis eines Kontakts zum Terrorismus ist nicht erforderlich.“

Mit diesem Gesetz kann man Menschen also bereits vor jeder Planung terroristischer Anschläge präventiv ausweisen, nach dem Motto: “Ich weiß, was du nächsten Sommer eventuell einmal tun könntest (vielleicht auch nicht, aber es könnte ja sein...).”

Die Brisanz dieser Regelung ist in kritischen Kommentaren zum Fragebogen bislang kaum thematisiert worden. Dort herrscht Empörung über den Inhalt einzelner Fragen, oder es werden Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Beantwortungspflicht geäußert. Regelmäßig  fallen auch Begriffe wie „Generalverdacht“ und „Rasterfahndung“.

Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2006 sind nämlich Rasterfahndungen grundsätzlich nur noch bei „konkreter Gefahr für hochrangige Rechtsgüter“ erlaubt. Eine “allgemeine Bedrohungslage”, wie sie seit den Terroranschlägen von New York und Washington "praktisch ununterbrochen" besteht, reiche nicht aus.

Anwälte prüfen daher auch bereits, ob die massenhafte Datenermittlung, wie sie durch den Sicherheitsfragebogen erfolgt, verfassungswidrig ist.

Doch nehmen wir einmal an, der Fragebogen bleibt, und § 54 Nr. 6 AufenthG  kann angewendet werden. In diesem Fall frage ich mich, wie es möglich ist, dass jemand aus Terrorschutzgründen ausgewiesen werden kann, ohne dass man ihm Terrorkontakte nachgewiesen hat.

Tatsächlich wird hier die im Strafgesetzbuch verankerte Unschuldsvermutung in eine Schuldvermutung umgewandelt. Normalerweise gilt jede Person so lange als unschuldig, bis ihre Schuld in einem Rechtsverfahren nachgewiesen wurde. Im vorliegenden Fall jedoch reicht  bereits eine Schuldvermutung  aus, um die Ausweisung zu erwirken. Diese Schuld nimmt der Gesetzgeber dann an, wenn der Befragte unwahre Angaben gemacht hat.

Ohne an dieser Stelle ein Plädoyer für die Lüge halten zu wollen, möchte ich doch zu bedenken geben, dass Menschen aus den unterschiedlichsten Gründen den Impuls verspüren können, Dinge zu verschweigen. Und dass nicht jeder, der in der Sicherheitsbefragung lügt, ein Terrorist sein muss.

 

Folteropfer in Bedrängnis

Ein anderer Grund könne z. B. Angst vor Missverständnissen, Fehlinterpretationen und ungerechtfertiger Ausweisung sein. Auch, wenn die meisten Befragten bei der Wahrheit bleiben: Dass der Fragebogen sie enorm unter Druck setzt, steht außer Frage. Das trifft vor allem auf Flüchtlinge zu. Viele von ihnen sind vor Unrechtsregimen geflohen, haben oft jahrelang unter Umständen gelebt, in denen scheinbar harmlose Wahrheiten dazu missbraucht wurden, einen Menschen zu foltern und mit dem Tode zu bedrohen.

Traumatisierte Menschen können nach ihrer Flucht oft nur schwer Vertrauen entwickeln. Ihr Glaube an die Rechtmäßigkeit staatlichen Handelns ist gering, die Angst, auch in Deutschland in die „Mühlen der Justiz zu geraten“, entsprechend groß. Zumal Flüchtlinge in Deutschland häufig die Erfahrung machen müssen, dass ihre Fluchtgründe nicht anerkannt werden, obwohl sie in ihrem Herkunftsland nachweislich in Lebensgefahr wären. Die Verweigerung des Flüchtlingsstatus ist für sie nicht nachvollziehbar und nährt ihr Mißtrauen, auch bei uns willkürlichen Entscheidungen ausgesetzt zu sein.

Und wenn mancher hier schon für sich selbst in innere Not gerät, wie kann er dann, wie im Fragebogen gefordert, Freunde und Bekannte namentlich auflisten, die möglicherweise verdächtigen Organisationen „nahe stehen“ oder nahe standen? Was genau verstehen deutsche Behörden unter „nahe stehen”? Das gleiche wie der Befragte? Kann er es verantworten, seine Bekannten möglicherweise unnötig in Bedrängnis zu bringen? Gleichzeitig weiß er, dass das Verschweigen von Informationen wie eine Lüge gewertet wird und einen Ausweisungsgrund darstellt. Viele Zugewanderte fühlen sich hier zur Denunziation genötigt.

Ähnlich verstehen sie auch die Frage, ob sie bereit seien, mit dem deutschen Verfassungsschutz zusammen zu arbeiten. In vielen ihrer Heimatländer stünde auf eine solche Zusammenarbeit die Todesstrafe.  Burkard Schnieder weist darauf hin, die Beantwortung dieser Frage sei schließlich freiwillig.

Wie dehnbar der Begriff „Freiwilligkeit“ sein kann, wissen all jene, die in ihren Heimatländern leidvolle Geheimdiensterfahrungen gemacht haben. Entsprechend vorbelastete Menschen können daher nicht immer abschätzen, wie deutsche Behörden an dieser Stelle ein “ja”, “nein” oder gar keine Antwort bewerten.

Kurzum: Es lassen sich vielfache Szenarien entwerfen, unter denen Menschen sich zur Lüge verleitet sehen könnten, und viele davon haben nichts mit Terrorismus zu tun.

 

Kollateralschäden

Es spricht nichts dagegen, eine Lüge rechtlich zu ahnden. Als  Ausweisungsgrund darf sie meines Erachtens jedoch nicht herangezogen werden. Dies wäre eine unzulässige Gleichsetzung von Lügnern mit mutmaßlichen Terroristen, die zur Folge haben könnte, dass auch Menschen ausgewiesen werden, die niemals vorhatten, terroristisch aktiv zu werden.

 

Auszüge des Erhebungsbogens: http://www.gruenemuenster.de/var/uploads/fragebogen.PDF