Asylverfahrensberatung in Schöppingen

Kontakt:

Asylverfahrensberatung in der
Zentralen Unterbringungseinrichtung Schöppingen
Berliner Str. 30
48642 Schöppingen

 

Fon: 02555-929483
Fax: 02555-929484

 

Brigitte Derendorf

Dominik Hüging

 

 


Die ZUE Schöppingen ist eine von drei ZUEs für Flüchtlinge in NRW. Organisatorisch ist sie im wesentlichen der Außenstelle Düsseldorf des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zugeordnet. Die ZUE ist eingerichtet für 300 – 350 Flüchtlinge; die durchschnittliche Belegungszahl im Jahre 2004 lag bei etwa 250 Personen.

 

 

Mehr als die Hälfte der Flüchtlinge stammen aus afrikanischen Ländern (u. a. Kame­run, Nigeria, Ghana, Guinea, Dem. Rep. Kongo, Sierra Leone, Togo). Der Rest verteilt sich auf die anderen, dem BAMF Düsseldorf zugeordneten Herkunftsländer (u. a. Iran, Afghanistan, Irak, Syrien, Türkei, Russische Föderation / Tschetschenien, ehem. Jugoslawien). Gut 30 % der Flüchtlinge sind weiblichen Geschlechts, darunter sehr viele allein reisende junge Frauen und allein erziehende mit kleinen Kindern. Auffällig ist auch der hohe Anteil minderjähriger unbegleiteter Flüchtlinge (16 – 17 Jahre).

 

Die durchschnittliche Verweildauer aller Flüchtlinge in der ZUE beträgt – nach Aussage der für die Einrichtung zuständigen Bezirksregierung Arnsberg – sechs Wochen. Nicht wenige verbleiben jedoch aufgrund der Ablehnung ihres Asylantrags als „offensichtlich unbegründet“ die gesetzliche Höchstdauer von drei Monaten in der Einrichtung. Für sie ist die Tatsache, dass Schöppingen ein abgelegenes 7.400-Einwohner-Dorf im westlichen Münsterland ist und die ZUE wiederum isoliert weit außerhalb des Dorfkerns liegt, besonders belastend.

 

Nennenswerte Kontakte zur einheimische Bevölkerung bestehen weder seitens der Flüchtlinge noch der Beratungsstelle. Einzige Ausnahme ist der Pfarrer der katholischen Kirchengemeinde.



Beratungsangebot


Für die Verfahrensberatung in der ZUE Schöppingen hatte die GGUA zunächst eine, seit Anfang 2005 zwei Vollzeitstellen eingerichtet. Die beiden Beraterinnen bieten täglich eine offene Sprechstunde in den von der GGUA angemieteten Räumen im Verwaltungsgebäude der ZUE an. Durch die zentrale Lage der Beratungsstelle ist sichergestellt, dass sie für die Flüchtlinge als solche erkennbar und erreichbar ist. Darüber hinaus händigen die Mitarbeiter der Bezirksregierung die BAMF-Bescheide zusammen mit einem Informationszettel der Verfahrensberatung aus, und die Mitarbeiterinnen der Ev. Beratungsstelle auf dem Schiff in Düsseldorf weisen alle Flüchtlinge, die sie in der Erstberatung vor der Anhörung erreichen, auf die Möglichkeit der weiteren Beratung in der ZUE hin.

 

Neben den offenen Sprechstunden werden auch Beratungen nach Terminvergabe angeboten, die in der ZUE oder in der Geschäftsstelle der GGUA in Münster stattfinden. Letzteres kommt besonders dann vor, wenn es für die – ehrenamtlich tätigen – Dolmetscher unmöglich ist, nach Schöppingen zu fahren (die Fahrt dauert hin und zurück mehr als zwei Stunden), oder – was häufiger der Fall ist – wenn ein Beratungsgespräch verbunden werden kann mit dem Besuch eines Rechtsanwalts, eines Arztes / Psychotherapeuten oder Krankenhauses oder z. B. der Aids-Hilfe in Münster. Münster ist die Schöppingen am nächsten gelegene Stadt mit einer entsprechenden Infrastruktur.

 

Neben den hauptamtlich tätigen Beraterinnen sind zahlreiche Sprachmittler/innen sowie Praktikantinnen unentgeltlich für die Verfahrensberatung tätig.

 

Der Schwerpunkt liegt auf der persönlichen Einzelfallberatung; persönliche Beratung von Flüchtlingsgruppen findet in unregelmäßigen Abständen, situativ zufällig oder auf Wunsch einer Gruppe statt. Ein entsprechendes regelmäßiges Angebot seitens der Beratungsstelle kann ist im weiteren Verlauf des Jahres 2005 geplant. Flüchtlingsgruppen werden aber auch schriftlich beraten, indem Informationsblätter erstellt und ausgegeben werden (z. B. für unbegleitete Minderjährige).

 

In den Beratungsgesprächen geht es im wesentlichen um folgende Inhalte: Asylverfahren, Rechtsmittel, Nachbereitung der Anhörung durch Vergleich des Anhörungsprotokolls mit der in der Beratung erzählten Flucht- / Lebensgeschichte, Beschaffung von Dokumenten, Familienzusammenführung, Abschiebung, Rückkehr, Unterbringung, Zuweisung und Transfer, Gesundheit, insbesondere psychische Probleme und Traumatisierung.

 

Das Beratungsangebot in der Verfahrensberatungsstelle wurde schon von Beginn an von Asylsuchenden aus allen Herkunftsländern rege in Anspruch genommen. Auffällig war aber der relativ geringe Anteil allein stehender Frauen an allen beratenen Personen. Ganz offenkundig ist das klassische Modell „Klient/in sucht Beratungsstelle auf“ für allein stehende Flüchtlingsfrauen nicht geeignet. Zur Behebung dieser Defizite hat die GGUA ein zeitlich befristetes (November 2004 bis Oktober 2005) Projekt „Beratung alleinstehender Flüchtlingsfrauen in der ZUE Schöppingen“ eingerichtet, das durch den Europäischen Flüchtlingsfonds (EFF) gefördert wird. Dazu mehr unter Beratung alleinstehender Flüchtlingsfrauen.

 

Es hat sich gezeigt, dass sich die Asylverfahrensberatung in der Regel für alle Beteiligten positiv auf den Verlauf des Asylverfahrens auswirkt: für die Flüchtlinge, da sie das Verfahren besser verstehen und so ihren Mitwirkungspflichten besser nachkommen und ihre Rechte besser wahrnehmen können; für Behörden, Rechtsanwälte usw., da die Zusammenarbeit mit den Asylsuchenden reibungsloser und das Verfahren insgesamt zügiger verläuft.



Kooperationspartner und Vernetzung auf Landes- und Bundesebene


Die Verfahrensberatung der GGUA arbeitet regelmäßig zusammen mit der Bezirksregierung Arnsberg, und zwar sowohl mit den in der ZUE anwesenden Mitarbeitern als auch mit den für die Zuweisung zuständigen Mitarbeiterinnen in Unna-Massen; mit der BAMF-Außenstelle Düsseldorf; mit der zentralen Ausländerbehörde (ZAB) Düsseldorf. Eine Zusammenarbeit gibt es naturgemäß auch mit der privaten Betreibergesellschaft der ZUE, European Homecare. Darüber hinaus hängt die Kooperation mit Behörden, Gerichten, Krankenhäusern, Ärzten, Rechtsanwälten usw. von den Erfordernissen des Einzelfalls ab.

 

Da die Flüchtlinge in aller Regel vor ihrem Transfer nach Schöppingen zur Erstaufnahme und Durchführung der Anhörung beim BAMF zunächst einige Tage auf dem Flüchtlingsschiff in Düsseldorf verbracht haben, arbeitet die Verfahrensberatung regelmäßig und sehr eng mit den dort in der Erstberatung tätigen Mitarbeiterinnen der Ev. Beratungsstelle für Flüchtlinge zusammen.

 

Bedingt durch spezifische Problemlagen von Flüchtlingen, die in der ZUE Schöppingen gehäuft vorkommen (HIV / Aids, Schwangerschaft, Frauenhandel bzw. [Zwangs‑] Prostitution), kooperiert die Verfahrensberatung regelmäßig mit der Aids-Hilfe in Ahaus und in Münster, mit den Schwangerschaftsberatungsstellen des DPWV und des SKF in Ahaus und verschiedenen Frauenberatungsstellen in ganz NRW.

Die Verfahrensberatung der GGUA ist vertreten im AK Flüchtlinge des DPWV, Landesverband NRW, und in der verbandsübergreifenden Arbeitstagung der Verfahrensberatungsstellen (die organisatorische Leitung liegt beim Diakonischen Werk Rheinland bzw. Westfalen), die etwa sechs mal im Jahr in Düsseldorf oder an einem der ZAB- oder ZUE-Standorte stattfindet. An diesen Arbeitstagungen nehmen die MitarbeiterInnen aller nordrheinwestfälischen Verfahrensberatungsstellen teil; dort findet u. a. ein regelmäßiger und direkter Informationsaustausch mit den für die Erstaufnahmeeinrichtungen zuständigen Vertreterinnen des Landesinnenministeriums statt. Darüber hinaus nimmt die Verfahrensberatung der GGUA teil am bundesweiten Workshop Verfahrensberatung des DPWV / UNHCR in Frankfurt.